Studienform | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | Zum Wintersemester (01. Oktober) |
Studienfeld |
Ingenieurwissenschaften/ Informatik
Lehramt Wirtschafts-/ Sozial-/ Rechtswissenschaften |
Detailinformationen | https://www.phf.uni-rostock.de/studium/studiengaenge/beifach-zum-lehramtsstudium/arbeit-wirtschaft-technik-beifach/ |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Work-Business-Technology as minor subject
The minor subject can only be studied in addition to a teaching profession (for extended secondary schools, regional schools or special pedagogy) and the two regular subjects from these courses.
Gegenstand und Ziel:
Die Studierenden eignen sich ausgewähltes Wissen über die Gegenstandsbereiche Arbeit, Wirtschaft und Technik sowie Kenntnisse, Ferigkeiten und Fähigkeiten in der Unterrichtsgestaltung an.
Eignung und Voraussetzung:
Ein gutes Abiturwissen in Mathematik und Physik ist ebenso Voraussetzung wie ein gutes Grundlagenwissen in den Gebieten Technik, Wirtschaft und Informatik.
Studienablauf:
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Tätigkeitsfelder:
Lehramtskandidaten beginnen nach erfolgreich abgelegtem Erstem Staatsexamen ihre Berufstätigkeit mit einem Referendariat. Sie werden während dieser Zeit durch die Landesinstitute für Schule und Ausbildung betreut und hospitieren und unterrichten zum Teil in Eigenverantwortung.Das Referendariat endet mit den Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen. Mit diesem Abschluss besteht anschließend die Möglichkeit,sich nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit für den Schuldienst zu bewerben.
>> Studiengangsflyer (PDF) >> Studienablauf (PNG)
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie zunächst eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder andere) nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Der Zugang zum Studiengang ›Beifach im Lehramt‹ ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind
Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn
Es sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse zu Studienbeginn gefordert.
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Zur Einschreibung ist der Nachweis des CCT-Selbsterkundungsverfahren vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachweis der Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Ausländische Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Sprachnachweis. Ausländische Studieninteressierte mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Für diesen Studiengang ist dazu ein Nachweis mindestens der folgenden Niveaustufe gemäß des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig:C1
Weitere Hinweise zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkung: keine
Einschreibung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“). Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier .
Neues Bewerbungsverfahren: Für das Bewerbungsverfahren zum WS 20/21 gelten neue Auswahlkriterien. Die Zulassungsgrenzen der Vorjahre können daher nicht als Anhaltspunkt zum Abschätzen der Zulassungsschancen genutzt werden und werden daher hier nicht angegeben.
Allgemeine Informationen zu Zulassungsmodalitäten
Weitere Informationen zu Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Bewerbung, Einschreibung etc. finden Sie hier.
Einstieg in ein höheres Fachsemester
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen (in einem anderen Studiengang und/oder an einer anderen Hochschule) einen Studienplatz in einem höheren Semester anzustreben. Dabei gilt, ähnlich wie für das 1. Fachsemester, eine Unterscheidung zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester finden Sie auf der Seite zum Einstieg in ein höheres Fachsemester.
Generelle Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Studienfachberater
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Studienbüro
Hier gelangen Sie zu der Website des ZPA mit den Ansprechpartnern und den aktuellen Sprechzeiten.
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten: Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort: Di. und Do. 10:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 10:00 bis 12:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
E-Mail: studiumuni-rostockde