Sie eignen sich - je nach gewähltem Lehramtsstudiengang - wissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsmethoden in den Bereichen Deutsche Sprache und Literatur an.
Angesprochen sind Abiturienten, die ein ausgeprägtes Interesse und Freude an der deutschen Sprache und Literatur haben. Neben der Begeisterung für das Lesen literarischer Texte sollte auch ein Interesse an der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Texten vorhanden sein. Die Bereitschaft, sich wissenschaftlich mit Sprache und Literatur zu beschäftigen und die Inhalte des Faches gern an Schüler weiterzugeben, sind Grundvoraussetzungen.
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Lehramtskandidaten beginnen nach erfolgreich abgelegtem Erstem Staatsexamen ihre Berufstätigkeit mit einem Referendariat. Sie werden während dieser Zeit durch die Landesinstitute für Schule und Ausbildung betreut und hospitieren und unterrichten zum Teil in Eigenverantwortung.Das Referendariat endet mit den Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen. Mit diesem Abschluss besteht anschließend die Möglichkeit,sich nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit für den Schuldienst zu bewerben.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Fach Deutsch sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Deutsch (Beifach zum Lehramt) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Deutsch (Beifach zum Lehramt) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Jan Cölln
Tel.: +49 381-498 2572
fsb.germanistik.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 418
Kröpeliner Straße 57 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde