Das Ziel des Studiums ist es, den Studierenden einen umfassenden Überblick über wichtige Teilgebiete der Mathematik zu geben, der es ihnen erlaubt, den Schulunterrichtsstoff des Faches Mathematik als Teil der gesamten Mathematik zu sehen und seine Beziehungen zu dieser zur erkennen. Ferner sollen die Studierenden befähigt werden, sich nach dem Studium in für sie neue Teilgebiete der Mathematik (insbesondere solche, die für den Schulunterricht relevant sind) einzuarbeiten und diese für den Schulunterricht nutzbar zu machen.
Neben guten Leistungen im Fach Mathematik sollten Studienanfänger Freude am abstrakten Denken haben und imstande sein, logische Folgerungen zu ziehen und Muster zu erkennen. Darüber hinaus sollte ihnen das Lösen von Knobelaufgaben Spaß bereite
Entsprechend dem angestrebtem Lehramt (entweder Gymnasien und Regionale Schulen oder Sonderpädagogik) werden in unterschiedlichem Umfang sowohl fachwissenschaftliche als auch fachdidaktische Veranstaltungen besucht. Diese Lehrveranstaltungen umfassen die folgenden Lehrgebiete:
- Analysis
- Lineare Algebra und analytische Geometrie
- Computeralgebrasysteme
- Numerik
- Stochastik
- Algebra und Zahlentheorie
- Geometrie und Axiomatik der Geometrie
Darüber hinaus können nach eigener Wahl Spezialvorlesungen besucht werden. Empfohlen wird allen Lehramtsstudentierenden der Besuch der Veranstaltungen Philosophie der Mathematik oder Geschichte der Mathematik. Weiterhin bieten Schulpraktische Übungen die Möglichkeit, einen ersten Einblick in den Schulalltag aus Perspektive der Lehrenden zu bekommen.
Nach dem Ersten Staatsexamen beginnt der zweite Ausbildungsabschnitt, das Referendariat, an einer allgemein bildenden Schule. Dieses schließt nach zwei Jahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Danach besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten
Lehrkraft an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Mathematik nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für das Fach Mathematik (Lehramt an Gymnasien) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Mathematik (Lehramt an Gymnasien) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Gymnasien
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MNF)
Studienfachberatung
Sven Levetzow
Tel.: +49 381-498 6754
sven.levetzowuni-rostockde
Adresse/Sitz: Haus 3
Ulmenstraße 69 | 18057 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde