INFORMATIONEN ZUR PROMOTION

INFORMATIONEN ZUR PROMOTION

... ein Überblick

Die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten legen die Rahmenbedingungen sowie die Verfahrensregeln fest. Damit sind die Fakultäten direkt verantwortlich für die Qualität der Promotion, die Einhaltung der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie für die administrativen Abläufe einer Promotion. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Fakultät.

Die zentrale Promotions- und Habilitationsstelle unterstützt die Fakultäten beim Abschluss der Promotionsverfahren, d.h. ab dem Zeitpunkt nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens. Bei Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an die Promotionsbeauftragten der entsprechenden Fakultät oder an die zentrale Promotions- und Habilitationsstelle (Referat Akademische Selbstverwaltung, D1.2).

Grundsätzlich werden alle Promovierende der Universität Rostock auf dem Weg zur Promotion durch die Graduiertenakademie unterstützt (alle Fragen rund um das Thema Promotion, z.B. Finanzierung, Qualifizierung oder Förderung). Das International Welcome Center unterstützt und berät insbesondere internationale Promovierende zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht, Sprachkursen, Wohnungssuche und administrativen Vorgängen.

PROMOTIONSFORMEN

Individualpromotion

Die Individualpromotion - die traditionelle Form der Promotion in Deutschland - ist an allen Fakultäten der Universität Rostock möglich und die häufigste Form der Promotion an der Universität Rostock. Die Promotionsgebiete sind in der Regel in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt. Promovierende suchen sich selbst eine Betreuerin oder einen Betreuer („Doktormutter“ oder „Doktorvater“) und arbeiten sehr eigenständig an ihrem Promotionsprojekt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Beschäftigungsverhältnis auf einer grund- oder drittmittelfinanzierten Qualifizierungsstelle an der Universität oder der jeweiligen außeruniversitären Forschungseinrichtung oder über ein Stipendium. Es ist jedoch auch möglich ohne jegliche Anstellung oder Stipendium zu promovieren (externe Promotion). Zur Unterstützung der Vernetzung der Promovierenden im Umfeld der Professur werden meist Promovierendenkolloquien angeboten. 

Strukturierte Promotionsprogramme

Hierbei handelt es sich um Programme, die der Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen dienen. Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes steht die Qualifizierung von Doktorand*innen im Mittelpunkt:

1. Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft:

Dazugehörige Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien werden über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock veröffentlicht. 

2. Weitere Programme an der Universität Rostock, die durch andere Förderer finanziert werden (BMBF, DAAD, EU etc.):

Dazugehörige Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien werden über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock veröffentlicht.

3. Strukturiertes Promotionsprogramm der Universitätsmedizin:

Dieses Programm bietet eine forschungsorientierte Zusatzqualifikation neben der Durchführung eines eigenen Promotionsprojektes (Dissertation). Die finanzielle Absicherung der Promotion liegt in der Verantwortung der/des Doktorand*in und erfordert eine intensive Recherche und Abstimmung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in.

Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtungen

Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtungen bzw. kooperative Promotionen beschreiben Fälle, bei denen außer der Universität Rostock weitere Einrichtungen beteiligt sind. Dazu gehören Promotionen mit:

  • anderen Universitäten,
  • mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • mit Unternehmen,
  • mit  Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) oder Fachhochschulen,
  • mit internationalen Partnereinrichtungen (auch in Form von Cotutelle de thèse) oder
  • andere Formen externer, ggf. berufsbegleitender Promotionen.

Das Promotionsrecht liegt bei den Fakultäten der Universität Rostock. Die Regeln zu kooperativen Promotionsverfahren an der Universität Rostock, werden in den Promotionsordnungen und ggf. in Verbindung mit einem Kooperations­vertrag am Anfang einer Promotion festgelegt. Das Justitiariat der Universität Rostock stellt auf Wunsch eine Mustervertragsvorlage zur Verfügung. Die Promotion wird durch eine/einen Hochschullehr*in der Universität und durch eine*n Vertreter*in der außeruniversitären Einrichtung wissenschaftlich betreut. Voraussetzung für die Umsetzung eines Promotionsvorhabens ist eine Betreuungszusage zu Beginn der Promotion.

Binational betreute Promotionsverfahren / Cotutelle de thèse

An der Universität Rostock besteht die Möglichkeit die Promotion im Rahmen eines Cotutelle de thèse-Verfahrens zu erlangen. Die Betreuung und Begutachtung der Promotion erfolgt im Falle eines Cotutelle de thèse-Verfahrens gemeinschaftlich durch zwei Hochschulen aus zwei Ländern. Cotutelle bedeutet jedoch nicht, dass zwei Doktorgrade verliehen werden, sondern bezieht sich auf die zweifache Betreuung (Co-tutelle = Co-Tutor). Für jedes Cotutelle de thèse-Verfahren ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Rostock, der Partnerhochschule und der promovierenden Person zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens Voraussetzung, auch muss in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät ein solches, binationales Promotionsverfahren ausdrücklich vorgesehen sein. Die Promotion unterliegt der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät, an der die Promotion fachlich angesiedelt ist. Die Initiierung eines Cotutelle de thèse-Verfahrens liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fakultät. Das Justitiariat der Universität Rostock stellt auf Wunsch eine Mustervertragsvorlage zur Verfügung. Teilweise werden an einzelnen Fakultäten eigene Vorlagen zur Verfügung gestellt (u.a. Philosophische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät).


QUALIFIKATIONSWEGE / STATUSGRUPPEN

wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in

Promovierende werden an der Universität Rostock und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen angestellt. Die Finanzierung erfolgt über ein Beschäftigungsverhältnis auf einer grund- oder drittmittelfinanzierten Qualifizierungsstelle, die üblicherweise zeitlich befristet und überwiegend als Teilzeitstelle ausgestaltet ist. Wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Rostock besteht, ist die/der Promovend*in Mitglied der Universität Rostock (Grundordnung der Universität Rostock). Mitglieder der Universität können die Dienste der Universitätseinrichtungen (u.a. des IT- und Medienzentrums und der Universitätsbibliothek, FIT-Informationssystem) unentgeltlich nutzen. Hinsichtlich einer parallelen Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung in der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten. In jedem Fall, ist mit Beginn der Promotion das Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" für die Datenerhebung gemäß den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes auszufüllen und an die Graduiertenakademie zu senden.

Stipendiat*in

Die Promotion kann durch die Gewährung eines Stipendiums durch einen Dritten finanziert werden. Im Falle eines Stipendiums wird die Zugehörigkeit der/des Stipendiaten/in zur Universität Rostock über die Einschreibung als Doktorand*in erreicht. Mitglieder der Universität können die Dienste der Universitätseinrichtungen (u.a. des IT- und Medienzentrums und der Universitätsbibliothek, FIT-Informationssystem) unentgeltlich nutzen. Die Einschreibung als Doktorand*in ist bei Stipendiat*innen auch vor einem anderen Hintergrund zu empfehlen: Durch die Erlangung des Status einer/einer Doktorand*in ist die/der Promovierende über die Universität Rostock unfallversichert. Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der Ratgeber "Sozialversicherung für Promovierende" verfügbar.  

immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten.

Unabhängig von den Regelungen innerhalb der Promotionsordnungen können sich alle Promovierenden freiwillig als Doktorand*in immatrikulieren. Alle Promovierenden die kein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Rostock haben, können über die Einschreibung als Doktorand*in Mitglied der Universität Rostock werden. Wie die Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gehören auch die eingeschriebenen Doktorand*innen der Statusgruppe "Akademische Mitarbeiter*innen" an. Mitglieder der Universität können die Dienste der Universitätseinrichtungen (u.a. des IT- und Medienzentrums und der Universitätsbibliothek, FIT-Informationssystem) unentgeltlich nutzen.

Besonderheiten:

  • In der Universitätsmedizin kann eine/ein Kandidat*in vorläufig zur Promotion zugelassen werden, wenn der letzte Abschnitt der ärztlichen Prüfung noch nicht vorliegt (nach Abschluss des Physikums) und die Zulassungsvoraussetzungen im Übrigen erfüllt sind. Diese Kandidat*innen bleiben in dieser Phase unverändert als Studierende immatrikuliert und registrieren sich zusätzlich als Doktorand*in.
  • Doktoranden, die nicht in Rostock leben, können sich als Doktorand*in einschreiben und den Anteil der Semestergebühr, der für das Semesterticket (ÖPNV) vorgesehen ist, im Nachgang erstatten lassen. Hierzu müssen Sie das Semesterticket beim AStA einreichen: buero.astauni-rostockde.
nicht immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten.

Auch wenn keine Immatrikulation vorgesehen, ist das Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" für die Datenerhebung gemäß den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes auszufüllen und an die Graduiertenakademie zu senden.


DAS VERFAHREN - SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR PROMOTION

Rahmenbedingungen klären ...

Gut informiert starten - Promotionsordnung lesen & Zulassungsvoraussetzungen prüfen

Zu Beginn des Promotionsvorhabens ist es sinnvoll die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät zu lesen. In der Promotionsordnung werden unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen festgelegt. Darüber hinaus sollten die  Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Rostock bekannt sein.

Weitere wichtige und hilfreiche Informationen zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten, zur Eröffnung des Promotionsverfahrens, zu den Promotionsgebieten sowie weiteren promotionsrelevanten Themenbereichen finden sie in dem Merkblatt zur Einreichung eines Promotionsverfahrens der jeweiligen Fakultät.

Auf der Suche nach einem Promotionsthema/Betreuer*in

Das Promotionsthema steht i.d.R. in engem Zusammenhang mit der fachlichen Ausrichtung des Studiums. Aufbauend auf den eigenen Interessen gilt es eine Fragestellung zu finden, die nach eigener Einschätzung in der Forschung noch nicht ausreichend beantwortet werden konnte, um das Interesse einer/eines Wissenschaftler*in an der Betreuung einer entsprechenden Dissertation zu wecken.

Das Promotionsthema sowie die Betreuung sind fachlich eng miteinander assoziiert. Voraussetzung für die Umsetzung eines Promotionsvorhabens ist eine Betreuungszusage. Ohne Betreuer*in keine Promotion! Als Betreuer*in können Professor*innen, Juniorprofessor*innen und habilitierte Wissenschaftler*innen, die Mitglieder der Universität Rostock sind, agieren. In Einzelfällen kann der Fakultätsrat auf Antrag promovierte Wissenschaftler*innen als Betreuer*innen zulassen, die sich durch ihre Publikationsleistungen sowie durch eigenständig durchgeführte Forschungsprojekte besonders ausweisen.

Informationen zu den Forschungsthemen der einzelnen Fachbereiche/Professuren finden Sie auf deren Webseiten oder den zentralen Webseiten der einzelnen Fakultäten. Darüber hinaus sind auch über die Forschungsdatenbank der Universität Rostock die Promotionsgebiete und bereits abgeschlossene Promotionen recherchierbar.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme – bei Promotionsabsicht bereits vor Abschluss des Hochschulstudiums – zu der/dem Wissenschaftler*in ist sinnvoll, da unabhängig von der Themenfindung und der Betreuungszusage in einem nächsten Schritt grundlegende Fragen und die Finanzierungsmöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden müssen. Mit der Übernahme einer Betreuung ist grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung und keine Beschäftigung an der Universität Rostock verbunden. Je nach der Finanzierungsart (wissenschaftliche Mitarbeiterstelle, Stipendium) sind häufig Anträge bei Drittmittelgebern sowie Stiftungen erforderlich, deren Erstellung und Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dieser Umstand sollte in der persönlichen Zeitplanung Berücksichtigung finden.

Parallel besteht die Möglichkeit sich über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im Umfeld der Universität Rostock auf eine sogenannte Qualifizierungsstelle z.B. Promotionsstelle in einem Graduiertenkolleg oder Forschungsprojekt zu bewerben. Das Promotionsthema und die/der Betreuer*in stehen in diesem Fall bereits fest.

Finanzierung - Möglichkeiten abwägen

Grundsätzlich können Promotionen wie folgt finanziert werden: grund- oder drittmittelfinanzierten Qualifizierungsstellen, Stipendien, Stellen außerhalb der Wissenschaft, sonstige Finanzierungen (z.B. Arbeitslosengeld, Vermögen, Kredit, private Unterstützung). Nach Schätzungen verschiedener Studien beträgt die durchschnittliche Promotionsdauer ca. 4,7 Jahre. Daher ergeben sich oftmals Mischfinanzierungen, d.h. der Wechsel von einer Finanzierungsform in eine andere.

Im Falle ausgeschriebener vakanter Promotionsstellen in Forschungsprojekten, Graduiertenkollegs o.ä. ist die Finanzierung zu Beginn der Promotion geklärt und läuft i.d.R. über grund- oder drittmittelfinanzierte Qualifizierungsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Reicht die Finanzierungsdauer nicht aus, ist es wichtig, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Finanzierung, eine Anschlussfinanzierung zu suchen. Wird eine Individualpromotion initiiert, ist die Finanzierungsfrage zu Beginn häufig noch offen und bedarf intensiver Recherche sowie Abstimmung zwischen der/dem Promovenden/in und der/dem Betreuer*in.

An der Universität Rostock gibt es verschiedenste Stipendienprogramme zur Förderung von Promovierenden. Zur Recherche weiterer Finanzierungsmöglichkeiten können Mitglieder der Universität Rostock das FIT-Informationssystem nutzen. Das System umfasst u.a. Ausschreibungen zur Projekt- und Nachwuchsförderung der DFG, BMBF & Ministerien, EU, Stiftungen, DAAD & AvH sowie Sonstige. Darüber hinaus stehen im Internet weitere Datenbanken zur Verfügung (z.B. Stipendien der Begabtenförderungswerke - stipendiumplus.de, oder die Stipendiendatenbank e-fellows.net, Stiftungssuche des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen - https://stiftungssuche.de). 

Betreuungszusage, Betreuungsvereinbarung - Modalitäten festlegen

Alle Doktorandinnen und Doktoranden müssen sich nach dem Erhalt der Betreuungszusage als Doktorand*in der Universität Rostock erfassen lassen. Hierzu ist das Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" - Abschnitt A auszufüllen. Ein Exemplar des Erfassungsformulars ist an die Graduiertenakademie zu senden.

Betreuer*innen der Universität Rostock unterliegen der Verpflichtung die Betreuung eines Promotionsvorhabens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses anzugeben. Hierzu ist das Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" - Abschnitt B auszufüllen. 

Soweit Promovierende sich an der Universität Rostock als Doktorand*innen immatrikulieren, erhält auch das Studierendensekretariat ein Exemplar der Formulars "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" .

Eine Betreuungsvereinbarung, dessen Abschluss ausdrücklich empfohlen wird, geht über die Betreuungszusage im Rahmen der Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden hinaus und regelt für die Zeit des Promotionsvorhabens das Verhältnis zwischen Promovend*in und Betreuer*in. Die Deutsche Forschungsgemeinsaft hat Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen erarbeitet. Die Graduiertenakademie der Universität Rostock stellt im Rahmen eines Antrags auf Mitgliedschaft eine auf den DFG-Empfehlungen basierende Musterbetreuungsvereinbarung zur Verfügung. Teilweise werden an einzelnen Fakultäten eigene Vorlagen zur Verfügung gestellt (Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Philosophische Fakultät).

Einschreibung - Status als Doktorand*in erlangen

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die jeweilige Regelung der Promotionsordnung zu beachten.

Nachdem Sie über ein Promotionsthema sowie eine/einen Betreuer*in an der Universität Rostock verfügen, können Sie jederzeit - unabhängig von der Promotionsphase und dem Promotionsablauf - beim Studierendensekretariat die Einschreibung als Doktorand*in vornehmen. Sofern bei den im Rahmen der Einschreibung als Doktorand*in einzureichenden Unterlagen eine beglaubigte Form vorgeschrieben ist, beachten Sie bitte die Hinweise des Studierendensekretariates.

Mit dem Status einer/eines Doktorand*in ergeben sich einige Vorteile für Sie, wie die Nutzung des Semestertickets für den Nahverkehr innerhalb Rostock, das Kulturticket, die Vertretung Ihrer Belange als Doktorand*in in der Statusgruppe "Akademische Mitarbeiter*innen" bzw. die Vertretung Ihrer Belange als Promotionsstudent*in in der Statusgruppe "Studierende" in den Gremien der Universität Rostock, die Möglichkeit die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie zu beantragen, gezielt per E-Mail Informationen zu promotionsrelevanten Themen und Veranstaltungen zu erhalten oder die Gewährung von Ermäßigungen für Studenten.

Von besonderer Bedeutung ist die Einschreibung jedoch für Stipendiat*innen. Durch die Erlangung des Status einer/eines Doktorand*in ist die/der Promovierende über die Universität Rostock unfallversichert. Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der Ratgeber "Sozialversicherung für Promovierende" verfügbar.

Doktoranden, die nicht in Rostock leben, können sich den Anteil der Semestergebühr, der für das Semesterticket (ÖPNV) vorgesehen ist, im Nachgang erstatten lassen. Hierzu müssen Sie das Semesterticket beim AStA einreichen: buero.asta@uni-rostock.de.

Informationen des Studierendensekretariates            Informationen des Studierendensekretariates für internationale Doktorand*innen

Sofern bei den im Rahmen der Registrierung/Einschreibung als Doktorand*in einzureichenden Unterlagen eine beglaubigte Form vorgeschrieben ist, beachten Sie bitte folgende Hinweise: 

https://www.uni-rostock.de/studium/internationale-studieninteressierte/studium-mit-abschluss/uni-assist/hinweise-zu-amtlichen-beglaubigungen/

Zulassung zur Promotion - Prüfung der Voraussetzungen

In der Regel müssen Promovierende bei der jeweilig zuständigen Fakultät einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen! Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt. Der Antrag auf Zulassung ist unabhängig von der Betreuungszusage, der Einschreibung als Doktorand*in oder dem Abschluss einer Betreuungsvereinbarung.

Voraussetzung für die Durchführung einer Promotion ist das Vorliegen eines Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Master oder gleichwertiger Abschluss). In Einzelfällen (fachfremde, ausländische Studienabschlüsse, Fachhochschulabschlüsse) sind besondere Regularien zu beachten. Auch das Vorliegen von Sprachkenntnissen kann in Abhängigkeit des angestrebten akademischen Grades eine Voraussetzung für die Promotion sein. Die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen wird über den Antrag auf Zulassung zur Promotion formal geprüft. Unter Umständen kann die Zulassung zur Promotion an die Erfüllung von Auflagen geknüpft sein. Mit der Antragsannahme stimmt die Fakultät dem Promotionsvorhaben zu.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion kann zu jedem Zeitpunkt der Promotionsphase gestellt werden. Um auch seitens der Fakultät die Zusage zur Umsetzung des Promotionsvorhabens zu erhalten, ist eine frühzeitige Antragsstellung sinnvoll. Insbesondere Promovend*innen, die ihr Studium an einer Hochschule/Universität außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, wird empfohlen die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion frühzeitig zu beantragen.

Graduiertenakademie - Mitglied werden & Angebote wahrnehmen

Die Graduiertenakademie ist die zentrale Serviceeinrichtung und Koordinationsstelle für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen und unterstützt Promovierende und PostDocs im Rahmen Ihrer Qualifikation in erster Linie mit einem überfachlichen Qualifizierungsprogramm und bietet ihren Mitgliedern verschiedenste Möglichkeiten der fachlichen und überfachlichen Vernetzung.

Ein weiteres Ziel der Fördermöglichkeiten ist es, den wissenschaftlichen Austausch sowie die Präsentation von Forschungsergebnissen auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachtagungen zu unterstützen.

Promovierende sowie PostDocs der Universität Rostock können die Mitgliedschaft der Graduiertenakademie beantragen.

International Welcome Center für internationale Doktorand*innen

Das International Welcome Center unterstützt und berät ausländische Promovierende und Gastwissenschaftler*innen. Sie erhalten hier Informationen zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht und Sprachkursen. Zum Serviceangebot des International Welcome Centers gehören auch Hilfestellungen beim Ausfüllen von Formularen und bei der Wohnungssuche.

Promotionsvorhaben durchführen ...

Wissenschaftliches Fehlverhalten und das Ombudswesen der Universität Rostock

In der Qualifizierungsphase können Unsicherheiten hinsichtlich der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer korrekten Einhaltung entstehen. Es ist bekannt, dass Plagiate, Ideendiebstahl sowie das Erfinden oder Verfälschen von Forschungsdaten als schwere Verstöße gegen diese Regeln gelten. Doch es gibt auch Bereiche, in denen die Regeln komplexer sind und eine Grauzone zwischen Regelkonformität und Regelverstoß besteht.

Um dabei zu helfen, wissenschaftliches Fehlverhalten zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, hat die Universität Rostock ein Regelwerk entwickelt. Die entsprechenden Regeln können Sie hier einsehen.

Des Weiteren stehen Ihnen Ansprechpersonen zur Verfügung, an die Sie sich wenden können, wenn Sie wissenschaftliches Fehlverhalten beobachten oder selbst Opfer davon geworden sind. Bitte zögern Sie nicht, sich in solchen Fällen direkt an eine unserer Ombudspersonen zu wenden. Zur Auswahl einer Ombudsperson gibt es keine Regeln; alle Ombudspersonen stehen allen Ratsuchenden gleichermaßen zur Verfügung. Die Ombudspersonen sind dafür zuständig, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufzuklären und unterliegen strengster Vertraulichkeit. Alle Anzeigen werden mit größter Diskretion behandelt.

Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens

Der Antrag auf die Eröffnung eines Promotionsverfahrens an den Fakultäten der Universität Rostock erhalten Sie hier. (Den Antrag bitte mit Adobe Acrobat öffnen und ausfüllen).

Sollten Sie beim Öffnen des Antrags eine Fehlermeldung erhalten (Please wait ...) nutzen Sie bitte den Button oben rechts. "Mit anderem Programm ansehen." Wählen Sie dann "Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)."

Hinweise für die Antragstellung und Einreichen der Dissertation (Merkblätter)

Die Merkblätter enthalten wichtige und hilfreiche Informationen zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten, zur Eröffnung des Promotionsverfahrens, zu den Promotionsgebieten sowie weiteren promotionsrelevanten Themenbereichen.

  • Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät:         Hinweise
  • Fakultät für Informatik und Elektrotechnik:               Hinweise
  • Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik:        Hinweise     
  • Juristische Fakultät:                                                        Hinweise                                             
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:      Hinweise
  • Philosophische Fakultät:                                                Hinweise
  • Theologische Fakultät:                                                   Hinweise
  • Universitätsmedizin Rostock:                                        Hinweise
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät:   Hinweise
Durchführung der Promotionsverteidigung per Videokonferenz

Damit die Durchführung von Promotionsverteidigungen auch in der Zeit des Kontaktverbotes gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes per Videokonferenz abzuhalten. Um hierbei geltende Qualitätsstandards zu sichern, hat das Rektorat am 21. April 2021 die nachfolgenden Rahmenbedingungen für Online-Verteidigungen von Promotionen und Habilitationen festgelegt.

Leitfaden zur Durchführung von Online-Verteidigungen

Veröffentlichung & Abgabe von Pflichtexemplaren

Gemäß der Pflichtexemplarordnung der Universität Rostock (Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2008) müssen Dissertationsschriften der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis: Innerhalb von vier Wochen nach Beschluss des Fakultätsrats über die Verleihung der Promotion oder der Habilitation muss die Veröffentlichung und die Abgabe von Pflichtexemplaren über die Universitätsbibliothek erfolgen. (§§ 2 und 3 der Pflichtexemplarordnung)

Die Optionen zur Veröffentlichung und Abgabe sind hier ausführlich beschrieben. Bitte rufen Sie das Online-Abgabeformular für die gewählte Option auf und folgen dem dort angegebenen Verfahren.

In besonderen Ausnahmefällen z.B. bei Ausstehen von Patentanmeldungen sind Ausnahmeregelungen möglich. Dieses bedarf der Zustimmung der den akademischen Grad einer Promotion verleihenden Fakultät.

Beglaubigung der Promotionsurkunde zur Verwendung im Ausland bzw. Erstellung einer Apostille

Damit die Promotionsurkunde im Ausland Verwendung finden kann, bedarf es in der Regel der vorherigen Legalisation durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung der ausländischen Staaten, in denen die Urkunde Verwendung finden soll.

Bevor die Beglaubigung bzw. die Erstellung einer Apostille erfolgen kann, ist eine Vorbeglaubigung der Promotionsurkunde erforderlich. Die Vorbeglaubigung ist gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass für die Endbeglaubigung von Urkunden jedoch Kosten anfallen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/Beglaubigungen/


ZENTRALE ANSPRECHPERSONEN

Promotionsbeauftragte der Fakultäten
Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Sebastian Lakner - Dr. agr.
Tel.:+49 (0) 381 498-3260
sebastian.lakneruni-rostockde

Prof. Dr. Henning Bombeck - Dr.-Ing.
Tel.: +49 (0) 381 498-3280
henning.bombeckuni-rostockde

Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Prof. Dr. Hans-Günter Eckel
Tel.: +49 (0) 381 498-7110
hans-guenter.eckeluni-rostockde

Prof. Dr. Adelinde Uhrmacher - IN
Tel.: +49 (0) 381 498-7610
adelinde.uhrmacher@uni-rostock.de

Juristische Fakultät

Dekan
Prof. Dr. Jörg Benedict
Tel.: +49 (0) 381 498-8000
dekan.jufuni-rostockde

Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät

Institut für Biowissenschaften

Prof. Dr. Inna Sokolova 
Sekretariat: Maren Bagrowski
Tel. +49(0) 381/498 6301
E-Mail: bio.promotionuni-rostockde

Institut für Chemie

Prof. Dr. Ralf Zimmermann 
Sekretariat: Frau Christin Kühl
Tel.: +49 (0)381/498-6527
ralf.zimmermannuni-rostockde

Institut für Mathematik

Prof. Dr. Alexander Meister 
Sekretariat: Solvejg Schweder
Tel.: +498 381 498-6552
alexander.meisteruni-rostockde

Institut für Physik

Prof. Dr. Tobias Korn -
Sekretariat: Jelena Boldt
Tel.: +498 (381) 498-6781
tobias.kornuni-rostockde

 

Promotionsverantwortliche der An-Institute

Prof. Detlef Schulz-Bull - Promotionsbeauftragter des IOW (Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde)

Sitz: Seestraße 15, 18119 Rostock
Tel.: +49 381 5197 - 310
Fax.: +498 381 5197 - 302
E-Mail: detlef.schulz-bullio-warnemuendede

Dr. Christian Hering-Junghans - Promotionsbeauftragter des LIKAT (Leibniz-Institut für Katalyse e.V.)

Sitz: Albert-Einstein-Str. 29a, 18059 Rostock
Tel.: +49 381 1281 - 260
Fax.: +498 381 1281 - 5000
E-Mail: christian.hering-junghanscatalysisde

Dr. J. Federico Conte - Promotionsbeauftragter des IAP (Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V.)

Sitz: Schlossstraße 6, 18225 Kühlungsborn
Tel.: +49 38293 680
Fax.: +498 38293 6850
E-Mail: infoiap-kbornde

Theologische Fakultät

Dekanin
Prof. Dr. Soham Al-Suadi
Tel.: +49 (0) 498-8401
dekan.thfuni-rostockde

Zentrale Promotions- und Habilitationsstelle

Akademische Selbstverwaltung (S44)

Gundula Rogge
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206

promotion.habilitationuni-rostockde

Ombudspersonen

Die Ombudspersonen sind dafür zuständig, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufzuklären und unterliegen strengster Vertraulichkeit. Alle Anzeigen werden mit größter Diskretion behandelt.


RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERE DOKUMENTE

Promovierendenerfassung - Hinweis für Betreuer*innen

Die Wissenschaftler*innen der Universität Rostock sind verpflichtet die Betreuung eines Promotionsvorhabens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses mit dem Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" zu dokumentieren. 

Weitere Dokumente und Hinweise der Fakultäten zur Durchführung eines Promotionsverfahrens

KONTAKTE

Wenke Friske-Saß
Akademische Selbstverwaltung (S44)
Koordinatorin

Universitätsplatz 1 | Raum 225
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1203
Fax.: +49 (0) 381 498118-1203
wenke.friske-sassuni-rostockde

Gundula Rogge
Akademische Selbstverwaltung (S44)
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206
promotion.habilitation@uni-rostock.de

Die Promotions- und Habilitationsstelle ist per E-Mail für Sie erreichbar. Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.

Corina Reinheckel
Graduiertenakademie
Leiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 127
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1022
Fax.: +49 (0) 381 498118-1022
gradauni-rostockde