Das Studium zielt darauf ab, die Studierenden zu einer methodisch und inhaltlich fundierten Analyse der Sprache, der Literatur und der Kultur Italiens zu befähigen. Darüber hinaus erhalten sie das entsprechende Rüstzeug, um die Anforderungen als Fremdsprachenlehrer kompetent zu bewältigen. Sie werden in die Lage versetzt, souverän relevante sprachliche und kulturelle Phänomene zu überblicken sowie ihre Erkenntnisse und ihr Können an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
Im Studiengang Lehramt Italienisch geht es darum, nicht nur die Sprache, sondern auch die Literatur und die Kultur des Landes kennenzulernen und im Verlauf des Studiums immer besser zu verstehen. Gute Sprachkenntnisse und das Interesse an kulturellen Phänomenen sind Voraussetzung für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung.
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Lehrer/in an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Fach Italienisch sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
- Sprachkenntnisse in Italienisch auf dem Niveau A2 des GER, sowie Kenntnisse zweier weiterer Fremdsprachen auf dem Niveau A2.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Italienisch (Beifach zum Lehramt) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Italienisch (Beifach zum Lehramt) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studien-Ordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Beifach zum Lehramt
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 3. Änderungssatzung (2025) → vorläufige Veröffentlichung
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Svea Dietz
Tel.: +49 381-498 4031
fsb.italienisch.bachelor.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz:
Raum 9.011 | August-Bebel-Straße 28 | 18055 Rostock
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde