Gegenstand und Ziel Das Beifach "Katholische Religion" befähigt zu einer kritischen Reflexion zentraler christlich-katholischer Inhalte. Durch den Erwerb fachdidaktischer Kenntnisse wird die Fähigkeit erworben, die Inhalte didaktisch aufzubereiten und im Unterricht umzusetzen. Das Studium vermittelt damit die Kompetenz, wissenschaftlich verantwortet die christlichkatholische Perspektive auf existenzielle Grundfragen des Menschen in gesellschaftliche Diskurse einzubringen.
Das Beifachstudium richtet sich an Lehramtsstudierende, die an der wissenschaftlichen und persönlichen Reflexion des katholischen Glaubens interessiert sind.
Das Beifach-Studium "Katholische Religion an der Universität Rostock ist ein Kooperationsprojekt des Lehrstuhls Katholische Theologie (Religionsphilosophie & Fundamentaltheologie), der Evangelisch-Theologischen Fakultät (beide Universität Rostock) und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB). Die ersten drei Module werden blockweise und/oder digital an KHSB studiert. Zu diesem Zweck schreiben sich Studierende bei der KHSB als Nebenhörer:innen ein. Mögliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei den Blockveranstaltungen werden den Studierenden vom Erzbistum Hamburg erstattet. Die weiteren Module werden an der Universität Rostock studiert. Der Studiengang vermittelt dabei nicht nur Grundkenntnisse der systematischen, biblisch-historischen und praktischen Theologie, sondern ermöglicht darüber hinaus auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellen anthropologischethischen und religionsphilosophischen Themen, die grundlegende Dimensionen des Menschseins beleuchten und für den Dialog der Religion mit einem pluralen und säkularisierten Umfeld äußerst relevant sind.
Voraussetzung, um das Fach Katholische Religion in einer Schule unterrichten zu können, ist die Beantragung der sog. Missio (Lehrerlaubnis) nach Abschluss des Studienganges bei der katholischen Kirche. Daher wird das Studium von einem Mentorat in Verantwortung des Erzbistums Hamburg begleitet. Für Ihre Fragen zu den Voraussetzungen steht Ihnen das Team des Referats Religionspädagogik in Schulen im Erzbistum Hamburg zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach per E-Mail an missiocanonica@erzbistum-hamburg.de.
- Lehrkraft an öffentlichen und privaten Schulen und in der Erwachsenenbildung
- Arbeit in wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung. Der Abschluss des Referendariates berechtigt dann zu einer Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule in staatlicher oder privater Trägerschaft.
Neben der Tätigkeit als Lehrkraft stehen Absolventinnen und Absolventen auch Tätigkeiten außerhalb von Schule, z.B. in der Erwachsenenbildung, offen.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Studium eines Beifaches sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Katholische Religion besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester/zum Winter- und Sommersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Katholische Religion sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Beifach zum Lehramt
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 3. Änderungssatzung (2025) → Nicht amtliche Lesefassung
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Prof. Dr. Tobias Müller
Tel.: +49 381 498-2812
fsb.theologie.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 102
Schwaansche Straße 5 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Sitz: Friedrich-Engels-Platz 6, 2. OG (Raum 202, 203, 204),
18055 Rostock
Mail: zpauni-rostockde
Sprechzeiten:
Dienstag: 9-11 Uhr
Donnerstag: 13-15 Uhr
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde

