Das Studium der Philosophie beschäftigt sich inhaltlich und methodisch mit folgendem Problem: "Irgendwann einmal verspürt jeder einen gewissen Impuls. Gewöhnlich taucht er als ein Gefühl, als ein Staunen oder als Beunruhigung auf, und oft genug verwandelt er sich in eine vage, aber anregende Frage: Dauern Raum und Zeit immer fort? Was ist, wenn es keinen Gott gibt? Was, wenn es einen gibt? Bin ich wahrhaft frei? Ist jemals etwas wirklich richtig oder falsch? Gibt es absolute Wahrheiten? Gibt es wirklich so etwas wie gute Kunst? Und natürlich: Was ist der Sinn des Lebens? Gerade darin liegt ein Impuls für philosophische Tätigkeit. Mit dem Staunen beginnt die Philosophie, sagt Aristoteles. Wenige Leute gehen jedoch über diesen Punkt hinaus. Aus einem recht einfachen Grund: Sie wissen nicht, wie sie darüber hinausgehen könnten. Wie denkt man über solche Dinge nach? Kann man darüber nachdenken?" (J.F. Rosenberg)
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Das Studium der Philosophie setzt ein sehr gutes Vermögen zum Umgang mit der deutschen Sprache voraus. Darüber hinaus sind gute englische Sprachkenntnisse sowie die weiterer Fremdsprachen wünschenswert. Die erfolgreiche Absolvierung des Latinums ist für das Studium nicht notwendig, wird aber empfohlen.
- Lehrerin / Lehrer an öffentlichen und privaten Schulen und in der Erwachsenenbildung
- Arbeit in wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen
- Tätigkeiten in der Politik und Unternehmensberatung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Fach Philosophie (Beifach zum Lehramt) sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
Werden die genannten Kriterien nicht alle erfüllt, so kann die Bewerberin/der Bewerber durch weitere Nachweise seine fach- und studiengangspezifische Qualifikation darlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann in einer Einzelfallprüfung ob die Bewerberin/der Bewerber dennoch in den Studiengang zugelassen wird.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Für das Fach Philosophie (Beifach zum Lehramt) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium im Beifach kann für Lehramtsstudierende frühestens ab dem 3. Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Philosophie (Beifach zum Lehramt) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studien-Ordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Beifach zum Lehramt
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 2. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Christian Klager
Tel.: +49 381-498 2816
christian.klageruni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 8033
August-Bebel-Straße 28 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
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