Das Fach umfasst die Bereiche Politik, Soziologie, Wirtschaft und Recht. Daher ist auch Ihr Studium als Kooperation zwischen den Instituten für Politik- und Verwaltungswissenschaften, dem Institut für Volkswirtschaftslehre und der Juristischen Fakultät angelegt.
Wenn Sie sich für das Studium der Sozialkunde/Lehramt entscheiden, sollten Sie sich gerne mit politischen und gesellschaftlichen Fragen beschäftigen. Sie sollten Spaß daran haben, Fachtexte zu lesen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen. Sie sollten aber auch am tagesaktuellen Geschehen interessiert sein und Diskussionen nicht scheuen.
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Lehrer / Lehrerin an öffentlichen Schulen im Fach Sozialkunde, Politische Bildung, Gemeinschaftskunde oder Politik / Gesellschaft / Recht. Außerschulische Bildung mit dem Schwerpunkt Politische Bildung.
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Fach Sozialkunde (Beifach zum Lehramt) sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der
Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Das Fach Sozialkunde (Beifach zum Lehramt) ist zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte müssen sich zunächst bewerben. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Sozialkunde (Beifach zum Lehramt) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studien-Ordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Beifach zum Lehramt
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 3. Änderungssatzung (2025) → vorläufige Veröffentlichung
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Gudrun Heinrich
Tel.: +49 381-498 4452
gudrun.heinrichuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 239
Ulmenstraße 69 | 18057 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde