Gleichstellungsförderung in der Wissenschaft: Förderlinie Sachmittel

Gefördert werden Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen (PostDocs, Doktorandinnen), die Mitglied der Universität Rostock sind und ihre Forschungstätigkeit und/oder die Gleichstellung an der hiesigen Universität voranbringen wollen. Daneben können wissenschaftliche Projekte, Vorhaben bzw. Maßnahmen gefördert werden, welche die Gleichstellung in Forschung und Lehre an unserer Universität auf herausragende Weise unterstützen.  

Umfang der Förderung

Eine Förderung im Rahmen der Förderlinie Sachmittel umfasst insbesondere:

  • Reisekosten für die aktive Teilnahme an Tagungen, Konferenzen (mit eigenem Vortrag / Veröffentlichung) u.a.
  • Reisekosten zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten
  • Tagungsbeiträge, auch deren Übersetzung
  • Druckkostenzuschüsse für Monografien
  • Kinderbetreuungskosten, die durch Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Forschungsaufenthalte u.a. entstehen

Der Umfang richtet sich nach dem Antrag und ist auf eine Höhe von bis zu 2.000 € pro Antrag begrenzt. Die bewilligten Mittel dürfen nur gemäß Antrag verwendet werden und sollen zeitnah, maximal jedoch innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abgerufen werden (trifft nicht zu, wenn im Antrag ein anderer Zeitraum angegeben wurde). Änderungen sind nach Absprache möglich.

Die Verwendung der Mittel muss nach den Haushaltsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommerns und der Universität Rostock erfolgen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Fördermittel aus dem Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Bewerbungsfristen

Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich:

Für eine Förderung ab Februar ist die Bewerbungsfrist 01.10 - 15.11.

Für eine Förderung ab August ist die Bewerbungsfrist 01.04. - 15.05.

Antragstellungen aufgrund besonderer Dringlichkeit sind nicht an die angegebenen Bewerbungsfristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall sechs bis acht Wochen.

Einzureichende Unterlagen

  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto, kein Publkationsverzeichnis)
  • Nachweis der Mitgliedschaft an der Universität Rostock
  • kurze Darstellung des Qualifizierungsvorhabens, inkl. Begründung der Notwendigkeit der Sachkostenförderung für das Vorhaben (max. 1 Seite)
  • Votum zur Förderung durch die zuständige Professur, inkl. Einschätzung durch die*den Gutachter*in
  • detaillierter Nachweis über die beantragte Förderhöhe unter dem Gebot der Kostenersparnis, inkl. Darlegung, warum das Vorhaben nicht anderweitig finanziert werden kann
  • ggf. Darlegung der Dringlichkeit bzw. Nachweis der sozialen Härte (sofern Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, beachten Sie dazu auch die Hinweise im FAQ)

Bei Fragen beachten Sie bitte auch die FAQ's zum Professorinnenprogramm III an der Universität Rostock.

weitere Informationen

Zielsetzung

Zur Förderung von Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen hat die Universität Rostock
im Rahmen des Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder ein Sachmittel-Fonds eingerichtet.
Dieser Förderfonds unterstützt sich qualifizierende Wissenschaftlerinnen (PostDocs und Doktorandinnen) in ihrer wissenschaftlichen Arbeit an der hiesigen Universität durch Sachmittelkosten-Zuschüsse.

Antragstellung und Förderkriterien

Eingehende Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn nachweislich keine anderen Finanzierungsoptionen bestehen. Dies ist mit der Antragstellung begründet auszuführen. Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.
Wissenschaftlerinnen, die bereits eine Förderung erhalten haben, können sich einmalig erneut bewerben. Priorität erhalten jedoch neue Bewerberinnen.

Voraussetzungen zur Vergabe

Weitergabe der Antragsunterlagen / Veröffentlichung der Förderung
Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres Forschungs- bzw. Förderthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Professorinnenprogramm an der Universität Rostock einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen Presseartikeln.

Rückzahlung
Wird auf der Grundlage fälschlich gemachter Angaben eine Förderzusage erwirkt, kann diese unverzüglich seitens der Universität Rostock gekündigt werden. Die gezahlten Beträge sind innerhalb von drei Monaten vollständig zurückzuzahlen.

Evaluation und Berichtspflicht
Die Bewilligung eines Sachkostenzuschusses umfasst auch die Verpflichtung der Geförderten zur Teilnahme an der Evaluation des Programms sowie zu einer abschließenden Berichterstattung. Der Abschlussbericht enthält eine kurze Skizzierung des erreichten Arbeitsstandes und Förderziels. Der Bericht (max. 1 Seite) ist spätestens einen Monat nach Auslaufen der Förderung einzureichen.