Gleichstellungsförderung in der Wissenschaft: Förderlinie SHK

Gefördert werden Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Karrierephasen (Professorinnen, PostDocs, Doktorandinnen) mit Familienaufgaben (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) und/oder umfangreichen Gremientätigkeiten. Sie müssen Mitglied der Universität Rostock sein und ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit an der hiesigen Universität voranbringen wollen.

Umfang der Förderung

Es wird die Einstellung je einer studentischen Hilfskraft mit insgesamt max. 300 Arbeitsstunden gefördert. Als Hilfskräfte sollen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt berücksichtigt werden. Eine Einstellung von männlichen studentischen Hilfskräften ist nur mit Begründung möglich, dass für die Hilfskraftstelle keine geeignete Studentin gefunden werden konnte.
Die Gewährung der Mittel steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Fördermittel aus dem Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Bewerbungsfristen

Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich:

Für eine Förderung ab März ist die Bewerbungsfrist 01.10 - 15.11.

Für eine Förderung ab September ist die Bewerbungsfrist 01.04. - 15.05.

Antragstellungen aufgrund besonderer Dringlichkeit sind nicht an die angegebenen Bewerbungsfristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall sechs bis acht Wochen.

Einzureichende Unterlagen

  • Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto, kein Publikationsverzeichnis)
  • Nachweis der Mitgliedschaft an der Universität Rostock
  • Motivationsschreiben inkl. Vorhabenbeschreibung, Zeitplan sowie Tätigkeitsbeschreibung der studentischen Hilfskraft (max. zwei Seiten, Hinweise zum Motivationsschreiben)
  • ggf. Begründung der Dringlichkeit (sofern Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in den FAQs)

Bei Fragen beachten Sie bitte auch die FAQ's zum Professorinnenprogramm III an der Universität Rostock.

Ebenfalls haben wir Hinweise zum Verfassen des Motivationsschreibens für Sie zusammengestellt.

weitere Informationen

Zielsetzung

Um die Gleichstellung im Wissenschaftsbetrieb nachhaltig voranzubringen hat sich die Universität Rostock zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Beruf mit Familienaufgaben zu gewährleisten sowie den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Die Förderlinie Studentische Hilfskraft dient in diesem Sinne dazu, Mehrfachbelastungen und damit einhergehende Verlängerungen bei Qualifizierungsvorhaben bzw. der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit ein Stück weit zu kompensieren, die durch Familienaufgaben oder umfangreiche Gremientätigkeiten entstehen.

Antragstellung und Förderkriterien

Eingehende Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
Wissenschaftlerinnen, die bereits eine Förderung erhalten haben, können sich einmalig erneut bewerben. Priorität erhalten jedoch neue Bewerberinnen.

Voraussetzungen zur Vergabe

Weitergabe der Antragsunterlagen und Veröffentlichung der Förderung
Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres Forschungs- bzw. Förderthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Professorinnenprogramm an der Universität Rostock einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen Presseartikeln.

Anerkennung der Förderkriterien und Rücktritt
Mit der Einreichung eines Antrags erklären sich die Bewerberinnen verbindlich mit den genannten Förderkriterien einverstanden. Es steht ihnen jederzeit frei, ihren Antrag zurückzuziehen. Ein solcher Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Vorsitzenden der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt erfolgen.

Evaluation und Berichtspflicht
Die Bewilligung einer studentischen Hilfskraft umfasst auch die Verpflichtung der Geförderten zur Teilnahme an der Evaluation des Programms.