FAQ: häufig gestellte Fragen

Antworten zur Bewerbung an der Uni Rostock

Wann sind die jeweiligen Ausschreibungsrunden und Bewerbungsfristen?

Im Rahmen des Professorinnenprogramms III an der Universität Rostock sind zwei Ausschreibungsrunden pro Kalenderjahr vorgesehen. Die Ausschüttung der Mittel ist jeweils ab Februar bzw. August* möglich.

Für eine Förderung ab Februar ist die Bewerbungsfrist 01.10 - 15.11.

Für eine Förderung ab August ist die Bewerbungsfrist 01.04. - 15.05.

 

* Bitte beachten Sie für die Förderung der Einstellung einer SHK zusätzlich die Bearbeitungsfrist der Personalabteilung.

Kann ich mich auch außerhalb der Ausschreibungsrunden bewerben?

Eine Bewerbung außerhalb der Ausschreibungsrunden ist nur aufgrund besonderer Dringlichkeit oder sozialer Härte möglich. Die Gründe müssen in diesem Fall in einem seperaten Dokument erläutert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Unkenntnis über die regulären Ausschreibungsrunden als Begründung nicht ausreichend ist.

Was zählt als Nachweis der Mitgliedschaft an der Universität Rostock?

Als Nachweis der Mitgliedschaft an der Universität Rostock können Sie entweder eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages (mit entsprechenden Schwärzungen), ein Bestätigungsschreiben Ihrer vorgesetzten Person unter Angabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder eine Studienbescheinigung des aktuellen Semesters einreichen.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Der Antrag wird zunächst von der Koordinatorin des PP III auf formelle Kriterien und Erfolgsaussichten geprüft. In einem Zweistufigen Verfahren entscheiden zunächst die Mitglieder der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt (KCV) wer im weiteren Verfahren dem Rektorat zur Abstimmung vorgeschlagen wird. Das Rektorat der Universität Rostock entscheidet anschließend über die Förderung.

Wie viel Zeit muss ich bis zur Benachrichtigung über eine Ablehnung bzw. Bewilligung eingeplanen?

Nach Ende der Bewerbungsfrist dauert es etwa acht Wochen, bis das zweistufige Verfahren zur Entscheidung über eine Förderung durchlaufen ist. Bitte sehen Sie in der Zeit von Nachfragen zum Stand der Bewerbung ab. Die Koordinatorin des PP III wird sich schnellstmöglich nach Entscheidung mit Ihnen in Verbindung setzten.

Ich möchte die Förderung einer SHK beantragen. Ab wann kann ich mit der Einstellung rechnen?

Nachdem positiv über Ihren Antrag entschieden wurde, kann das gängige Einstellungsverfahren einer studentischen Hilfskraft im Personaldezernat beginnen. Dieses dauert ca. vier Wochen, sodass Sie eine Einstellung ab März bzw. September anstreben können. Hinweise und Unterlagen zur Einstellung einer SHK finden Sie hier.

Wen kann ich als SHK einstellen?

Als Hilfskräfte sollen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt berücksichtigt werden. Eine Einstellung von männlichen studentischen Hilfskräften ist nur mit Begründung möglich, dass für die Hilfskraftstelle keine geeignete Studentin gefunden werden konnte.

Es wird die Einstellung einer studentischen Hilfskraft im Bachelor oder Master gefördert. Wissenschaftliche Hilfskräfte können mit der Förderung des Professorinnenprogramms nicht eingestellt werden.

Was muss ich als Promovendin mit Familienverantwortung bei der Bewerbung für ein Stipendium beachten?

Die Universität Rostock hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Beruf mit Familienaufgaben zu ermöglichen und hat einen Stipendienförderfonds für Nachwuchswissenschaftler*innen aufgelegt. Aus diesem können jederzeit Mittel beantragt werden, falls sich der Abschluss der Promotion oder Habilitation aus familiären Gründen (z.B. Schwangerschaft, Erziehungsaufgaben, Pflege von Familienangehörigen) verzögert. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen.

Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf die Seite des Familienbüros oder wenden Sie sich direkt an Ariane Sennewald.

Wie oft kann ich gefördert werden?

Insgesamt können Sie im Rahmen des Professorinnenprogramm III an der Universität Rostock zwei Mal gefördert werden, Priorität erhalten jedoch neue Bewerberinnen.

Wenn ein Stipendium im Rahmen dieses Programms für einen kürzeren als den maximalen Zeitraum bewilligt wurde, ist die Stellung eines Folgeantrages bis zur Ausschöpfung des Förderzeitraums unter Darlegung des Erfordernisses möglich.

Stipendium und die Sozialversicherung: Was gilt es zu beachten?

Stipendien, die für Forschungszwecke gewährt werden, gelten nach § 14 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) nicht als Arbeitsentgelt, somit sind sie steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Postdocs müssen sich also unabhängig von ihrem Stipendium selbst um Kranken- und Rentenversicherung kümmern. 

Was die Krankenversicherung betrifft, so können sich Postdoc-Stipendiaten gesetzlich oder privat versichern. Wer in die gesetzliche Krankenversicherung geht, sollte sich schon im Vorfeld informieren, welche Bestandteile des Stipendiums zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden. Bei einem Auslandsaufenthalt während der Förderung sollten sich die Stipendiaten darüber informieren, inwieweit die Krankenversicherung auch im Ausland greift. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Bevor sich Postdocs dazu entschließen, sollten sie sich bei dem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist.

Aufgrund dieser arbeitsrechtlichen Einordnung haben Wissenschaftlerinnen im Anschluss an das Stipendium keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Postdocs, die nach Auslauf des Stipendiums keine Anstellung finden, müssen also eine Grundsicherung beantragen. Wer ein Kind bekommt, erhält als Elterngeld nur den Sockelbetrag von 300 Euro, denn Stipendien gelten nicht als anrechenbares Einkommen. [...] Weitere Informationen zu sozialrechtlichen Regelungen für Familien bietet der Ratgeber der GEW.

Quelle (zuletzt aufgerufen am 24.11.2021)

Antworten zum bundesweiten Professorinnenprogramm

Warum gibt es das Professorinnenprogramm?

Ziele des bundesweiten Professorinnenprogramms sind

  1. ein Voranbringen der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen,
  2. die nachhaltige Verbesserung der Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem und
  3. die Steigerung der Anzahl von Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs.

Obwohl in Deutschland mehr Frauen als Männer ein Studium abschließen und fast die Hälfte der Dissertationen von Frauen verfasst wird, sind weniger als ein Drittel der Habilitationen und nur jede fünfte Professur ist mit einer Frau besetzt. Um diese Diskontinuität aufzulösen und den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm aufgelegt. Fortführungen wurden jeweils 2012 und in 2017 beschlossen. Im Jahr 2018 startete die dritte Programmphase.

Warum werden nur Frauen durch das Programm gefördert?

Frauen legen heute häufiger ein Abitur ab als Männer, sie beginnen ebenso häufig ein Studium wie diese und sie verfassen rund die Hälfte aller Promotionen. Bis hier hin ist die Statistik zum Frauen- und Männeranteil in der Wissenschaft relativ ausgeglichen. Nach der Promotion verlassen jedoch überdurchschnittlich viele Frauen die Wissenschaft: Weniger als ein Drittel der Habilitationen werden von Frauen geschrieben, nur etwa jede vierte Professur in Deutschland ist mit einer Frau besetzt. Damit sich mehr Frauen für Berufswege in der Wissenschaft entscheiden (können), brauchen wir strukturelle Veränderungen.

Warum ist das Fehlen von Frauen in der Wissenschaft problematisch?

Wissenschaftliche Ergebnisse sollten universell sein. Wir als Menschen sind aufgrund unserer Sozialisation geprägt von Unconscious Biases und Vorurteilen, die sich in bestimmter Art und Weise auf alles was wir tun auswirken. Wenn aber in der Wissenschaft nur Männer stattfinden, fehlen wichtige Perspektiven, Daten und daraus folgend auch Erkenntnisse. Beispiele aus dem Alltag, die dies bisher verdeutlichten sind etwa die erhöhte Unfall-Gefahr für Frauen, da Autodesign und Crash-Dummies in der Regel an die durchschnittliche Körperlichkeit von Männern angepasst sind. So kommt es, dass bei gleichem Unfall die Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum Mann 47% höher ist, dass eine Frau ernsthaft verletzt wird. Die Wahrscheinlichkeit zu sterben ist 17% höher. Ebenso ist die Sterblichkeitsrate von Frauen bei Herzinfarkten höher als bei Männern, da sich die Symptome in beiden Fällen unterscheiden und vielen Frauen daraus folgend falsche Diagnosen gestellt wurden. Insgesamt ist fehlende Diversität in der Wissenschaft problematisch, was sich bspw. in einigen Fällen bei der Programmierung von Künstlicher Intelligenz zeigte.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, äußerte sich folgendermaßen zu der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die Ziele des Professorinnenprogramms umzusetzen: „Wir wollen [...] mehr Frauen in Spitzen- und Führungspositionen in der Wissenschaft sehen. Die besten Teams sind gemischt. Und Frauen haben genauso viele Talente in ihren Reihen wie Männer. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern ist es, gleichstellungspolitische Strukturen und Steuerungsprozesse an Hochschulen zu stärken, um einen Kulturwandel im Wissenschaftssystem einzuleiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befördern. Davon profitieren alle in der Wissenschaft, nicht nur Frauen.“

Wie funktioniert das Professorinnenprogramm?

Hochschulen qualifizieren sich durch das Einreichen eines Gleichstellungs(zukunfts)konzeptes mit speziell auf den jeweiligen Standort ausgerichteten gleichstellungsfördernden Maßnahmen. Wird dieses Konzept als positiv bewertet, so kann die einreichende Hochschule eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Stellen für Erstberufungen von Frauen auf W2- und W3-Professuren für eine Dauer von fünf Jahren beantragen.

Was hat das Professorinnenprogramm bundesweit bisher gebracht?

Die Evaluationen der vorangegangenen beiden Programmphasen und des Gesamtprogramms haben gezeigt, dass das Professorinnenprogramm erfolgreich ist. Es hat dazu beigetragen, die Anzahl an Professorinnen zu erhöhen, strukturelle Veränderungen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit an den Hochschulen anzustoßen und somit eine geschlechterpolitische Modernisierung der Hochschulen einzuleiten. In den beiden vorangegangenen Phasen des Programms sind mehr als 500 Professuren gefördert worden.

Die Evaluationen aus den Jahren 2012 und 2017 bestätigen den Erfolg und belegen, dass die wesentlichen Ziele – die Erhöhung des Professorinnenanteils und die Verstärkung von Gleichstellungswirkungen – umfassend erreicht wurden: Hochschulen, die am Programm teilnehmen, engagieren sich stärker für Gleichstellungsthemen. Die Akzeptanz, Sichtbarkeit und Reputation für das Thema Geschlechtergerechtigkeit steigen. Die Gleichstellungspolitik wird konzeptionell weiterentwickelt und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln ermöglicht den Ausbau von Gleichstellungsmaßnahmen. Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder stößt überdies auf eine starke Resonanz bei den Hochschulen.