Gleichstellungsförderung in der Wissenschaft: Stipendienförderfonds

Gefördert werden vornehmlich Postdoktorandinnen, aber auch Doktorandinnen, die Mitglied der Universität Rostock sind und eine wissenschaftliche Qualifizierung an der hiesigen Universität anstreben.

Dauer und Umfang der Förderung

Gefördert werden Stipendien zum Abschluss von Habilitationen und Promotionen bis zur Einreichung der Qualifizierungsarbeit. Post-Docs können eine Förderung von bis zu 12 Monaten erhalten, Doktorandinnen können bis zu 6 Monaten gefördert werden.

Die Fördersätze der Stipendien sind:

  • Doktorandin: 1.200 €/ Monat
  • PostDoc: 1.750 €/ Monat
  • Kinderzuschlag: 400 €/ Monat (erstes Kind) bzw. 100 €/ Monat (jedes weitere Kind)

Die Gewährung eines Stipendiums steht unter Vorbehalt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der zugesagten Fördermittel aus dem Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Bewerbungsfristen

Die Ausschreibung erfolgt zweimal jährlich:

Für eine Förderung ab Februar ist die Bewerbungsfrist 01.10 - 15.11.

Für eine Förderung ab August ist die Bewerbungsfrist 01.04. - 15.05.

Antragstellungen aufgrund besonderer Dringlichkeit sind nicht an die angegebenen Bewerbungsfristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall sechs bis acht Wochen.

Einzureichende Unterlagen

  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto, kein Publikationsverzeichnis)
  • Nachweis der Mitgliedschaft an der Universität Rostock
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite, Hinweise zum Motivationsschreiben)
  • kurze Darstellung des Qualifizierungsvorhabens inkl. des aktuellen Arbeits-/ Zeitplanes (max. 2 Seiten)
  • Formular zur Stellungnahme durch die*den Gutachter*in, inkl. Einschätzung, ob das Vorhaben innerhalb der
  • Förderung abgeschlossen werden kann sowie Unterstützung des Antrages durch eine*n weitere*n Professor*in der Universität Rostock (bitte gesondert innerhalb der Antragsfrist einreichen)
  • ggf. Begründung der Dringlichkeit bzw. Nachweis der sozialen Härte (bei Antrag außerhalb der Antragsfrist, beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den FAQs)

Bei Fragen beachten Sie bitte auch die FAQ's zum Professorinnenprogramm III an der Universität Rostock.

weitere Informationen

Zielsetzung

Um die Gleichstellung im Wissenschaftsbetrieb nachhaltig voranzubringen hat sich die Universität Rostock zum Ziel gesetzt, mehr wissenschaftliche Spitzenpositionen mit Frauen zu besetzten. Der Stipendienförderfonds soll Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen (PostDocs und Doktorandinnen) in diesem Sinne in ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung unterstützen.

Antragstellung und Förderkriterien

Eingehende Anträge werden zunächst in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt.

Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn nachweislich keine andere Finanzierung für das Qualifikationsvorhaben vorhanden ist. Eine Mehrfachförderung aus verschiedenen inneruniversitären Mitteln ist ausgeschlossen. Der gleichzeitige Erhalt eines anderen Stipendiums, eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mehr als 10 Wochenstunden in Forschung und Lehre oder mehr als fünf Wochenstunden in einer anderweitigen Tätigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld I und II sind mit dem Stipendium nicht vereinbar.

Wenn ein Stipendium im Rahmen dieses Programms für einen kürzeren Zeitraum bewilligt wurde, ist die Stellung eines Folgeantrages bis zur Ausschöpfung des Förderzeitraums unter Darlegung des Erfordernisses möglich.

Die Förderung von Stipendien zum Abschluss der Promotion kann nur erfolgen, wenn es sich um eine Erstbetreuung durch eine*n Betreuer*in der Universität Rostock handelt.

Voraussetzungen zur Vergabe der Stipendien

Weitergabe der Antragsunterlagen/Veröffentlichung der Förderung

Die von den Bewerberinnen eingereichten Unterlagen werden innerhalb der beteiligten Entscheidungsgremien weitergegeben. Die Geförderten erklären sich ausdrücklich mit einer Nennung ihres Namens und ihres Forschungsthemas im Rahmen der Berichterstattung über das Professorinnenprogramm an der Universität Rostock einverstanden. Dazu zählt bspw. die Erwähnung auf der Homepage der Hochschule und in sonstigen Presseartikeln.

Anerkennung der Förderkriterien, Rücktritt und Stipendienvereinbarung

Mit der Einreichung eines Antrags erklären sich die Bewerberinnen verbindlich mit den genannten Förderkriterien einverstanden. Es steht ihnen jederzeit frei, ihren Antrag zurückzuziehen bzw. eine Förderung abzubrechen oder zurückzugeben. Ein solcher Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Vorsitzenden der Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt erfolgen.

Erst die beiderseitige Unterzeichnung einer Stipendienvereinbarung stellt eine Zusage zum Erhalt der Förderung dar. Damit ist der Abschluss einer Stipendienvereinbarung zwischen der Antragstellerin und der Universität Rostock verbindliche Voraussetzung zum Erhalt eines Stipendiums/ einer Förderung.

Zahlungszeitraum

Das Stipendium wird zum 15. des jeweiligen Monats auf das im Förderfall anzugebende Konto überwiesen. 

Rückzahlung

Wird auf der Grundlage fälschlich gemachter Angaben eine Förderzusage erwirkt, kann der Stipendienvertrag unverzüglich seitens der Universität Rostock gekündigt werden. Die bis dahin gezahlten Beträge sind innerhalb von drei Monaten vollständig zurück zu zahlen. Auch grob fahrlässiges Verhalten, das den Abschluss des Qualifizierungsvorhabens gefährdet, führt zum vorzeitigen Abbruch der Förderung.

Evaluation und Berichtspflicht

Die abzuschließende Stipendienvereinbarung umfasst auch die Verpflichtung der Geförderten zur Teilnahme an der Evaluation des Programms sowie zu einer abschließenden Berichterstattung. Der Abschlussbericht enthält eine kurze Skizzierung des erreichten Arbeitsstandes und Förderziels. Der Bericht (max. 1 Seite) ist spätestens einen Monat nach Auslaufen der Förderung einzureichen und von der Stipendiatin sowie der Betreuerin/ dem Betreuer des Forschungs-/ Qualifizierungsvorhabens zu unterzeichnen.