FAQ
Welche Sprachkenntnisse sind für ein Gaststudium erforderlich?
- Bei Besuch deutschsprachiger Kurse: Sprachnachweis Deutsch B1 gemäß CEFR
Hinweis: Zur Bewerbung reicht eine Bestätigung über die derzeitige Teilnahme an einem B1-Sprachkurs in Verbindung mit dem A2-Zertifikat (falls vorhanden) aus – das B1-Zertifikat kann bis Semesterbeginn nachgereicht werden.
- Bei Besuch ausschließlich englischsprachiger Kurse: Sprachnachweis Englisch B1 gemäß CEFR
- Sonderfall: Für GaststudiumundPraktika in der Human- und Zahnmedizin ist B2 gemäß CEFR erforderlich.
- Das Dokument muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und ausdrücklich das Sprachniveau entsprechend nach CEFR enthalten.
- Ergebnisse von Online-Tests zur Einstufung des Sprachniveaus wie Erasmus+ OLS werden nicht akzeptiert.
Finden alle Vorlesungen auf Deutsch statt? Welche englischsprachigen Kurse gibt es?
Die hauptsächliche Unterrichtssprache an der Universität Rostock ist Deutsch. Es gibt einige Masterstudiengänge, sowie einzelne Module und Veranstaltungen, die in englischer Sprache unterrichtet werden.
Hier finden Sie eine Liste englischsprachiger Studiengänge.
Wenn Sie auf der Suche nach englischsprachigen Modulen und Vorlesungen sind, melden Sie sich bitte bei uns.
Wann kann ich den Zulassungsbescheid bekommen?
Sobald Ihre Unterlagen komplett bei uns eingetroffen sind, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Von diesem Zeitpunkt an dauert es in der Regel 4 bis 6 Wochen, bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten können.
Besonders wenn Ihr Learning Agreement an der Universität Rostock unterschrieben werden muss, schicken Sie dieses Dokument bitte so früh wie möglich.
Was muss ich als Erstes erledigen, wenn ich in Rostock angekommen bin?
Wir haben eine Checkliste mit ersten wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen einen reibungslosen Start ins Gaststudium zu ermöglichen. Die Informationen finden Sie hier.
Kann ich das Learning Agreement / den Studienplan nach Semesterbeginn ändern?
Wenn Sie angekommen sind und andere Vorlesungen und Kurse als die in deinem Learning Agreement bzw. Studienplan besuchen möchten, können Sie das Dokument verändern oder neu erstellen.
Die*der Internationalisierungsbeauftragte Ihres Studiengangs hier in Rostock muss darauf unterschreiben.
Bitte geben Sie danach eine Kopie des neuen / veränderten Learning Agreements bzw. Studienplans im Rostock International House ab.
Wie kann ich mein Gaststudium um ein Semester verlängern?
Die Einschreibung als Gaststudierende oder Gaststudierender erfolgt immer nur für ein Semester, auch wenn Sie von Beginn an einen Aufenthalt für zwei Semester planen.
Wenn Sie ein zweites Semester an der Universität Rostock bleiben wollen, sollen Sie ein neues Learning Agreement bzw. einen neuen Studienplan erstellen und an incoming.rihuni-rostockde schicken. Außerdem müssen Sie sich rückmelden (einen Semesterbeitrag für das kommende Semester überweisen).
Mehr Informationen zu Rückmeldefristen finden Sie hier.
Wie bekomme ich das Transcript of Records?
Das Zeugnis (Transcript of Records) müssen Sie selbst erstellen.
Fragen Sie zu Beginn des Semesters Ihre Professorinnen und Professoren und Ihre Dozierenden, welche Prüfungen Sie absolvieren müssen und wie Sie Nachweise (Leistungsscheine) hierfür bekommen.
Die Daten aus den Leistungsscheinen übertragen Sie in das Transcript of Records-Formular und zeigen anschließend das Transcript und alle Leistungsscheine der oder dem Internationalisierungsbeauftragten Ihres Studiengangs, da sie oder er auf dem Formular unterschreiben muss.
Bitte schicken Sie uns unbedingt eine Kopie des Transcripts of Records! Danach können Sie es an Ihre Heimatuniversität schicken.
(PDF) Link zum Transcript of Records
(PDF) Liste der Internationalisierungsbeauftragten der Universität Rostock
Wie muss ich die Bestätigung der Unterkunft einreichen?
Nachdem Sie sich um einen Platz im Studentenwohnheim beworben haben, bekommen Sie vom Studierendenwerk Rostock-Wismar einen Antrag auf Bereitstellung eines Wohnheimplatzes per E-Mail. Diese Unterlage können Sie an uns als Bestätigung senden. Im Notfall können Sie an uns die Bestätigungs-E-Mail vom Studierendenwerk weiterleiten.
Ich muss während meines Gaststudiums ein Praktikum absolvieren. Wo und wie kann ich mich um einen Platz bewerben?
Es gibt leider keine Liste mit Praktikumsstellen an der Universität Rostock. Sie müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern und eine Bewerbung schreiben. Setzen Sie sich bitte in Kontakt mit den Dozierenden vom Ihrem Studiengang und erkundigen sich, ob sie Ihnen beim Praktikum betreuen können.
Ich habe kein Sprachnachweis über ausreichende Deutschkenntnisse. Kann ich die gleichen Kurse auf Englisch besuchen?
Wenn einige Kurse Deutsch als Sprache der Veranstaltung haben, werden sie nicht auf Englisch angeboten. Sie können Kurse in deutscher Sprache besuchen, nur wenn Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können.
Ich bin ERASMUS-Studierende. Muss ich Studiengebühren zahlen?
ERASMUS+ Studierende an der Universität Rostock zahlen keine Studiengebühr und keine Gebühr für Verwaltungsdienste. Allerdings sind alle Studierenden der Universität Rostock verpflichtet, einen Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag beträgt zurzeit 227,00 Euro pro Semester. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus 130,00 Euro für den öffentlichen Nahverkehr, 9,00 Euro für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und 75,00 Euro als Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
Weitere Informationen finden Sie hier: www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/rueckmeldung
Muss ich als Gaststudierende Verwaltungs- oder Studiengebühren bezahlen?
Genau wie alle anderen Studierenden an der Universität Rostock, müssen ERASMUS+ Studierende, Studierende, die an einem Partnerschafts-Programm teilnehmen und Free-Mover*innen keine Verwaltungs- oder Studiengebühren bezahlen. Allerdings müssen alle Studierenden an der Universität Rostock einen Semesterbeitrag zahlen.
Die Höhe des Beitrags beträgt aktuell 227,00 Euro pro Semester. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 130,00 Euro: Ticket für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)
- 9,00 Euro: AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
- 75,00 Euro: Studierendenwerk
Das Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr kann nur deshalb so stark vergünstigt angeboten werden, da alle Studierenden gemeinsam dafür mit ihrem Semesterbeitrag einzahlen. Ein nicht-reduziertes Ticket, für die Dauer eines Semesters in Rostock, kostet vergleichsweise 402,00 Euro.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) organisiert unter anderem Events für Studierende und bietet reduzierte, teils auch kostenfreie, Tickets für Kulturveranstaltungen, wie z.B. Konzerte in Rostock an. Die Beiträge für das Studierendenwerk ermöglichen den Betrieb mehrerer Mensen innerhalb Rostocks, in welchen alle Studierende zu geringen Preisen vielfältige Mahlzeiten und Snacks kaufen können.
All diese Rabatte machen das Leben in Rostock für Studierende nicht nur einfacher, sondern auch deutlich preisgünstiger und sind nur möglich, da alle Studierende der Universität Rostock den Semesterbeitrag zahlen.
Wie viel Geld brauche ich in Rostock?
Ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern benötigen für das Visum einen Finanzierungsnachweis. Sie müssen 934 Euro/Monat nachweisen.
In Rostock brauchen Studierende häufig weniger Geld für ein Monat.
Zimmer im Wohnheim | 219,00 - 327,00 |
Essen und Lebensmittel | ca. 250,00 |
Bücher und Schreibwaren | ca. 30,00 |
Persönliche Ausgaben | ca. 161,00 |
Krankenversicherung | ca. 121,00 |
Semesterbeitrag (227,00 für Wintersemester 2022/23) | 38,00 |
Insgesamt (Euro) | 816,00 – 924,00 |
Dies sind nur ungefähre Zahlen als Beispiel dafür, wie viel Geld Sie in Rostock brauchen.
Brauche ich eine Krankenversicherung in Deutschland?
Nicht-EU-Studierende müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Es ist möglich, für die Einreise eine Reiseversicherung und nach der Ankunft dann eine gesetzliche Krankenversicherung vor Ort abzuschließen.
EU-Studierende müssen keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Für die Einschreibung brauchen Sie jedoch eine elektronische Bestätigung von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Universität Rostock und das Rostock International House bieten im Rahmen der Orientierungswoche hierbei Unterstützung an.