Checkliste für internationale Studierende
VOR DER EINREISE
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Gaststudium an der Universität Rostock entschieden haben und möchten Ihnen bereits vor Ihrer Einreise mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Daher haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die Vorbereitung deines Auslandsaufenthaltes erleichtern soll. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Rostock International House.
1. Beantragung eines „Visums für Studienzwecke“ bei der Deutschen Botschaft
Studierende aus den Ländern der Europäischen Union benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dies gilt auch für einige andere Länder.
Informationen über die Visabestimmungen und eine Staatenliste zur Visumspflicht finden Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visabestimmungen-allgemein
Auch der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) gibt wertvolle und sehr hilfreiche Tipps zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland unter: www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland
Bedenken Sie, dass die Beantragung eines Visums rechtzeitig (in der Regel nach Erhalt des Zulassungsbescheides der Universität) zu erfolgen hat, da mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden muss.
Es muss unbedingt die Beantragung eines Visums „für Studienzwecke“ bzw. „zum Studium“ bzw. „to study“ erfolgen.
Ein Touristenvisum oder ein Besuchsvisum ist NICHT ausreichend!
Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, welche Dokumente einzureichen sind, beziehungsweise vorhanden sein müssen.
Dies sind unter anderem:
- Ein gültiger Reisepass
- Der Zulassungsbescheid der deutschen Universität
- Ab September 2024 ein Finanzierungsnachweis über mindestens 992 EUR pro Monat bzw. 11.904 EUR im Jahr;
Dieser kann alternativ durch folgende Nachweise erbracht werden:- Durch einen Stipendiumsnachweis (mindestens 992,- € monatlich)
- Durch ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland (mit einem Betrag von ca. 11.904,- € für ein Jahr).
Achtung: Die Höhe der Sicherheitsleistung kann regional variieren. Daher empfiehlt es sich den genauen Betrag bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu erfragen. - Weitere Möglichkeiten sind:
- die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
- eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaft eines deutschen Staatsbürgers (eine sogenannte Verpflichtungserklärung)
Da die im Punkt 3 aufgezählten Finanzierungsmöglichkeiten nicht in jedem Fall akzeptiert werden, empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines Kontos mit Sperrvermerk (Sperrkonto).
Achtung: Alle Studierenden (auch Studierende englischsprachiger Studiengänge) müssen ihre gesamten Dokumente in der Regel bei deutschen Behörden (zum Beispiel Deutsche Botschaft, Migrationsamt) in deutscher Sprache einreichen!
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen: www.study-in-germany.de
2. Wohnung und Zimmersuche
Achtung: Der Studienplatz ist nicht automatisch mit einer Unterkunft verbunden! Sie müssen sich selbst um eine Unterkunft bemühen.
Studierendenwohnheim
Wir empfehlen Ihnen, einen Platz im Studierendenwohnheim zu beantragen, da die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Rostock sehr angespannt ist. Dies ist oftmals die einfachere und kostengünstigere Variante. Zudem erhalten Sie so gleich zu Beginn Ihres Aufenthaltes die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu kommen.
- Zunächst ist ein Antrag auf einen Platz im Wohnheim online oder per Post an das Studierendenwerk zu senden. Das Studierendenwerk sendet Ihnen dann nach Eingang der vollständigen Unterlagen ein Angebot für ein Wohnheimzimmer zu.
Welche Dokumente für die Bewerbung erforderlich sind, erfahren Sie beim Ausfüllen des Formulars.
Bitte beachten Sie auch unbedingt die Hinweise des Studierendenwerks auf der Seite, bevor Sie das Formular ausfüllen. Diese Punkte sollten Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten.
- Teilen Sie dem Studierendenwerk bitte schnellstmöglich mit, ob Sie das Angebot annehmen möchten oder nicht. Ansonsten ist es möglich, dass das Zimmer an eine andere Person weitervergeben wird.
- Die Unterzeichnung des Mietvertrags und die Schlüsselübergabe erfolgen in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Studierendenwerk per E-Mail. Überprüfen Sie daher auch regelmäßig Ihr Postfach.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier: www.stw-rw.de/de/studentisches-wohnen.html
Telefonischer Kontakt ist über die folgende Nummer möglich: Tel: +49 (0)381-4592600
Wohngemeinschaft (WG)
Sollten Sie keinen Platz im Studierendenwohnheim erhalten haben, können Sie sich alternativ um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) bemühen.
Dies empfehlen wir Ihnen jedoch nicht als erste Möglichkeit, um hier in Rostock einen Ort zum Wohnen zu finden. Vor allem wenn Sie für nur ein bis zwei Semester hier in Rostock bleiben, ist es oft schwierig einen Platz in einer WG zu finden. Für solch kurze Aufenthalte eignet sich ein Platz im Studierendenwohnheim (siehe oben) am besten.
Für den Fall, dass Sie Ihre Unterkunft nicht direkt am Einreisetag beziehen können, empfiehlt es sich zunächst in einer der preiswerten Jugendherbergen oder Jugendgästehäusern zu übernachten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.uni-rostock.de/studium/lebensraum-hochschule/wohnen
3. Abschluss von Versicherungen
Sowohl für die Einschreibung an der Universität als auch für die Verlängerung Ihres Aufenthaltes (Visums/ Aufenthaltsgenehmigung) in Deutschland muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Das Rostock International House bietet für die folgenden Schritte im Rahmen der Bewerbung für Ihr Gaststudium Unterstützung und leitende Hinweise.
EU-Studierende:
Der Nachweis der Europäischen Krankenversicherungskarte ist nicht ausreichend. Sie müssen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Bestätigung Ihrer Versicherung fragen. Vor Beginn des Semesters erhalten Sie eine Anleitung, die Sie beim Anfordern der Versicherungsbestätigung unterstützt.
Nach der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes wird eine elektronische Meldung an die Universität Rostock gesendet, dass eine Krankenversicherung vorliegt. Ohne diese Meldung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Nicht-EU-Studierende:
Für die Einreise nach Deutschland empfehlen wir eine Reiseversicherung. Vor der Ankunft müssen Sie allerdings eine entsprechende – am besten eine gesetzliche - Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts abschließen. Eine Krankenversicherung ist eine zwingende Voraussetzung für Ihr Studium und Ihr Leben in Deutschland und nicht optional.
Falls Sie eine ausländische private Krankenversicherung nachweisen können, muss diese bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse auf ausreichenden Schutz überprüft werden.
Haben Sie eine (gesetzliche) Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen, müssen Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, damit diese eine elektronische Meldung an die Universität Rostock sendet, dass eine gültige Krankenversicherung vorliegt. Vor Beginn des Semesters erhalten Sie eine Anleitung, die Sie beim Anfordern der Versicherungsbestätigung unterstützt. Ohne diese Meldung und ohne Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Unsere Empfehlung für alle Studierenden:
Schließen Sie auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung mit Übernahme des Rücktransportes in das Heimatland (für den Krankheits- oder Todesfall) ab.
4. Zahlung der Semestergebühr
Für Ihre Immatrikulation erhalten Sie vom Studierendensekretariat der Universität Rostock eine E-Mail mit dem Anhang "Zahlungsaufforderung". In dieser Datei finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von 276 €.
- Bitte lesen Sie die Datei "Zahlungsaufforderung" sorgfältig durch.
- Bei der Bezahlung geben Sie bitte als Namen/Firma Universität Rostock an.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den angegebenen Verwendungszweck angeben, damit das System Ihre Zahlung korrekt erkennen kann.
- Achten Sie darauf, dass Sie die richtige IBAN angeben.
Sollten Sie Rückfragen haben oder unsicher sein, melden Sie sich gerne bei uns.
5. Studienvorbereitende Maßnahmen und das Online-Portal
Zu Beginn Ihres Studiums erhalten Sie ein Nutzerkennzeichen sowie ein Passwort zur Registrierung im Online-Portal. Dort können Sie Ihre Studienbescheinigungen, aktuelle Bescheide und Zahlungsaufforderungen einsehen sowie Ihre Kontakinformationen angeben.
Sie gelangen außerdem zum Studien-und Prüfungsportal. Dieses Portal ist für die Übersichten der Module und deren Anmeldungen relevant.
Informationen zu Prüfungen und Verlängerungen Ihres Aufenthaltes finden Sie hier.
6. Semesterticket
Das Semesterticket gilt in ganz Deutschland für den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und muss über die vvw-App heruntergeladen werden. Der Studierendenausweis gilt nicht als Semesterticket! Weitere Informationen findest du in den FAQs.
Informiere dich am Besten direkt auf der Website des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), der sich um die Organisation des Tickets kümmert.
7. Wichtige Kontakte in Rostock
Rostock International House – Incoming Bereich
incoming.rihuni-rostockde
Tel.: +49 (0) 381 498 1209
Parkstraße 6
18057 Rostock
Studierendenwerk Rostock www.stw-rw.de
St.-Georg-Str. 104-107
D-18055 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 4592 600
Lokale Erasmus Initiative (LEI)
Website: https://rostock.esn-germany.de/
E-Mail: lei.rostock@gmail.com
Instagram: @esn_lei_rostock
Facebook: @LEI.in.Rostock
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