Während des Semesters

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen über administrative Angelegenheiten, um die Sie sich während des Semesters kümmern müssen.

Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch und melden Sie sich bei uns, falls Sie Fragen dazu haben.

Prüfungsanmeldung:

Prüfungsanmeldung:

Wenn Sie Prüfungen ablegen wollen, müssen Sie sich dafür anmelden.

Hierfür gibt es kein einheitliches Verfahren, sondern jede Fakultät hat eigene Regelungen. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt Ihrer Fakultät beziehungsweise Ihres Studiengangs und fragen Sie nach, wie Sie sich für Ihre Prüfungen anmelden können.

Warten Sie damit nicht zu lange, denn es gibt einen Anmeldezeitraum und nach Ablauf dieser Deadline ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Im Übrigen erhalten Sie an den meisten Fakultäten keine ECTS-Punkte nur für die Teilnahme an einem Kurs, ohne eine Prüfung abzulegen. Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihren Dozierenden und Professor*innen, ob eine Prüfung zum Erwerb von ECTS-Punkten erforderlich ist.

Wenn Sie ein zweites Semester an der Uni Rostock bleiben:

Wenn Sie ein zweites Semester an der Uni Rostock bleiben:


1. Rückmeldung:

Egal, ob Ihr Aufenthalt von Anfang an für zwei Semester geplant war oder Sie sich jetzt erst entschieden haben das Gaststudium zu verlängern, müssen Sie sich in jedem Fall zurückmelden.
Das heißt, dass Sie der Universität mitteilen, dass Sie auch im nächsten Semester hier studieren werden.

Um das zu tun, müssen Sie nur während des Rückmeldezeitraums die Semestergebühr für das nächste Semester auf das Konto der Universität überweisen.

Die Rückmeldezeiträume sind:

  • für das kommende Wintersemester: 01.06. bis 30.06. des Jahres
  • für das kommende Sommersemester: 02.01. bis 01.02. des Jahres

Bitte verpassen Sie diese Frist nicht!

Sie bekommen vom Studierendensekretariat eine E-Mail mit den Kontodaten und dem genauen Betrag.

2. Erstellen eines neuen Learning Agreements/ Studienplans:

Füllen Sie ein neues Learning Agreement (ERASMUS+) oder Studienplan (nicht ERASMUS+/ Free Mover) für das kommende Semester aus und lassen Sie dies zuerst von Ihrem*Ihrer Internationalisierungsbeauftragte*n und gegebenenfalls vom Rostock International House unterschreiben.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Ihr Aufenthalt nur für ein Semester geplant war und Sie ihn jetzt verlängern.

Wenn Sie für Ihre Heimatuniversität eine Bestätigung über die Verlängerung des Gaststudiums brauchen, können Sie diese auch im Rostock International House bekommen, nachdem Sie alle Unterschriften aus Rostock auf dem neuen Learning Agreement/ Studienplan haben.

3. Verlängerung des Mietvertrags:

Da die Verträge Ihres Wohnheimplatzes befristet sind, müssen Sie sich bei einer Verlängerung Ihres Gaststudiums rechtzeitig beim Studierendenwerk melden. Dies ist wichtig, da sonst Ihr Vertrag zu Ende des Semesters ausläuft und Sie keinen Wohnheimplatz mehr haben.

Sie finden Ihre*n Ansprechpartner*in, welche*r für Ihr Wohnheim zuständig ist, hier: https://www.stw-rw.de/de/studentisches-wohnen/ansprechpartner.html

Bitte kontaktieren Sie die für Ihr Wohnheim zuständige Ansprechperson und bitten Sie sie um eine Verlängerung Ihres Mietvertrags.

 

Hier können Sie eine kurze Version dieser Checkliste herunterladen.