Die Studierenden erwerben fachwissenschaftliche und didaktische Kompetenzen und lernen selbstständiges, wissenschaftliches Arbeiten. So schaffen sie sich die Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Latein. Im Studium werden die Kenntnisse der lateinischen Grammatik und des lateinischen Vokabulars gefestigt und gefördert. Im Zentrum des Studiums steht die intensive Beschäftigung mit antiken Texten in ihrem kulturellen Kontext. Auch die Textkritik und Überlieferungsgeschichte sind wichtig. Der Fokus liegt vor allem auf dem klassischen Latein des 1. Jh. v. und n. Chr.
Das Lateinstudium fordert ein hohes Maß an Arbeitsbereitschaft und Selbstständigkeit. Während des Studiums sollten die Studierenden ihren Wortschatz, ihre Grammatikkenntnisse sowie Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten stetig erweitern. Dabei helfen auch die Regelmäßig angebotenen Tutorien
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (i.d.R. vier Semester), in dem in Proseminaren, Übungen und Vorlesungen das grundlegende Wissen zur lateinischen Sprache, zur antiken Kultur und Geschichte und den wichtigsten Autoren vermittelt wird. Im Hauptstudium vertieft sich dieses Wissen durch Hauptseminare, Übungen und Vorlesungen weiter. Studierende können durch die Wahl ihrer Seminare und Vorlesungen eigenständig Schwerpunkte in Ihrem Studium setzten.
Lehrer/in an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Für das Fach Latein sind zusätzlich folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
Das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien setzt das Graecum und das Latinum voraus. Bei fehlendem Latinum wird dem Lehramtsstudium ein einjähriges Propädeutikum vorgeschaltet. Das Studium in beiden Fachwissenschaften und in Bildungswissenschaften gemäß dem Prüfungs- und Studienplan beginnt in diesem Fall zwei Semester später. Das Propädeutikum ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit von der/dem Studierenden beim zentralen Prüfungs- und Studienamt anzuzeigen.
Sofern das Graecum nicht bis zum Studienbeginn nachgewiesen werden kann, müssen Studierende im Verlauf des Studiums diese Sprachkenntnisse erwerben.
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Latein nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Für das Fach Latein (Lehramt an Gymnasien) besteht keine Zulassungsbeschränkung. Alle Studieninteressierten die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich direkt einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Italienisch (Lehramt an Gymnasien) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Gymnasien
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Andreas Fuchs
Tel.: +49 381-498 2780
fsb.latein.lehramt.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 109
Schwaansche Straße 3 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde