Die Studierenden sollen auf eine wissenschaftlich begründete und pädagogisch verantwortungsvolle Tätigkeit im Sportunterricht vorbereitet werden. Dazu dient sowohl ein wissenschaftlich-theoretisches als auch ein praktisch-methodisches Lehrangebot mit vorrangig auf den Schulsport bezogenen Inhalten.
Wünschenswert sind Erfahrungen in der Anleitung des Sporttreibens von Kindern und Jugendlichen sowie eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen in der Sportpraxis.
Das Studium gliedert sich in folgende inhaltliche Komplexe:
- Lehrveranstaltungen zur Einführung in die Sportwissenschaft
- Lehrveranstaltungen in den Fachwissenschaften:
- Bewegungswissenschaft
- Biomechanik
- Sportmedizin
- Sportpädagogik
- Sportpsychologie
- Sportsoziologie
- Trainingswissenschaft
- Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
Im Vordergrund stehen die typischen Schulsportarten, Sportspiele, Leichtathletik, Geräteturnen, Gymnastik/Tanz, Schwimmen und Kampfsport sowie ausgewählte Winter- und Wassersportarten und weitere Trendsportarten.
Das Studium in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen ist auf den Erwerb der Ersten Staatsprüfung als Voraussetzung für den Lehrerberuf ausgerichtet. Dieses schließt nicht aus, dass auch andere Berufsfelder in dem vielfältig ausdifferenzierten gesellschaftlichen Bereich Sport in Frage kommen (z.B. Gesundheitssport und Touristik, Sport und Medien sowie eine Tätigkeit im Bereich der kommerziellen Sportanbieter).
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Für das Fach Sport (Lehramt an Regionalen Schulen) sind zusätzlich folgende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- bestandene Sporteignungsprüfung
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Weitere fachbezogenen Zugangsvorassetzungen bestehen für das Fach Sport nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads"
Das Fach Sport (Lehramt an Regionalen Schulen) ist zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte müssen sich zunächst bewerben. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Sport (Lehramt an Regionalen Schulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Regionalen Schulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 4. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Tino Stöckel und David Magister
Tel.: +49 381 498-2750 und +49 381 498-2757
tino.stoeckeluni-rostockde / david.magisteruni-rostockde
Adresse/Sitz:
Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 2
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde