Kiron

Die Idee zu Kiron entstand 2014. Geflüchteten soll eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Hochschulbildung fortzusetzen, während sie in Flüchtlingscamps auf die Bearbeitung ihres Asylantrages warten, oder sich sprachlich zu qualifizieren, um an einer Universität in Deutschland (oder einem anderen Land) studieren zu können.

Kiron-Studenten haben die Möglichkeit in Massive Open Online Courses (MOOCs) online weiter zu studieren und anschließend an eine Partneruniversität Kirons zu wechseln. Die Partneruniversitäten erkennen bestimmte MOOCs an, sodass die Studierenden, sobald sie alle formellen Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, in ein höheres Fachsemester einsteigen können.

Die Möglichkeit, über Kiron online zu studieren, ist für Flüchtlinge weltweit kostenlos.

Neben den MOOCs gibt es eine Reihe zusätzlicher Angebote, die Kiron-Studenten wahrnehmen können:

  • Studienberatung
  • Buddy-Programm
  • Mentoren-Programm
  • Studierendenforum
  • Study Centers in ausgewählten Städten Deutschlands

Die Universität Rostock ist seit Oktober 2016 Partneruniversität von Kiron. Das Institut für Informatik engagiert sich sehr, Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, an der Universität Rostock zu studieren. Derzeit laufen Gespräche mit der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik. Weitere Fachbereiche sollen sukzessive hinzukommen.

Wie kann ich mich bei Kiron bewerben?

Eine Bewerbung bei Kiron umfasst folgende Schritte:

  1. Einreichung von persönlichen Informationen sowie des Nachweises des Geflüchteten-Status
  2. Einreichung eines Motivationsschreibens
  3. Erfolgreiche Teilnahme an einem kurzen Einstufungstest im Fach Englisch

Sobald die genannten Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, werden Sie als vorläufiger Student akzeptiert.

Sie müssen nun zwei MOOCs erfolgreich absolvieren. Hierfür haben Sie etwa einen Monat Zeit. Anschließend sind Sie ein vollwertiger Kiron Student und können Ihr Studium beginnen.

 

Welche Dokumente brauche ich um meinen Flüchtlingsstatus zu beweisen?

Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, benötigen Sie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender / Ankunftsnachweis
  • Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 1, 2, 4, 5 / § 25 Abs. 1, 2, 3,5 / § 60 Abs. 5 oder 7)
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung
  • Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs. 5 AufenthG
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Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://kiron.ngo.

 

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.