WEGE ZUR PROMOTION

WEGE ZUR PROMOTION

Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den Wegen einer Promotion an der Universität Rostock. Die verbindlichen Regelungen zu einem Promotionsvorhaben sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgeschrieben. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Fakultät. Bei Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an die Promotionsbeauftragten der entsprechenden Fakultät.

PROMOTIONSFORMEN

Individualpromotion

Die Individualpromotion - die traditionelle Form der Promotion in Deutschland - ist an allen Fakultäten der Universität Rostock möglich. Die Promotionsgebiete sind in der Regel in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt.

Strukturierte Promotionsprogramme

Hierbei handelt es sich um Programme, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden:

1. Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft:

Dazugehörige Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien werden über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock veröffentlicht.

2. Weitere Programme an der Universität Rostock, die durch andere Förderer finanziert werden (BMBF, DAAD, EU etc.):

Dazugehörige Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien werden über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock veröffentlicht.

3. Promotionsstudiengänge:

Ziel dieses begleitenden Promotionsstudiums ist eine forschungsorientierte Zusatzqualifikation neben der Umsetzung einer eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation).

Die Absicherung der Finanzierung einer Promotion im Rahmen eines Promotionsstudienganges liegt in der Verantwortung der Promotionsstudentin/des Promotionsstudenten und bedarf im Vorfeld einer intensiven Recherche sowie Abstimmung zwischen dem Promovierenden und der/dem Betreuer*in.

Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtungen

Promotionen in Kooperation mit Partnereinrichtungen bzw. kooperative Promotionen beschreiben Fälle, bei denen außer der Universität Rostock weitere Einrichtungen beteiligt sind. Dazu gehören Promotionen mit

  • anderen Universitäten,
  • mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • mit Unternehmen,
  • mit Fachhochschulen,
  • mit internationalen Partnereinrichtungen (auch in Form von Cotutelle de thèse) oder
  • andere Formen externer, ggf. berufsbegleitender Promotionen mit externen Kooperationspartnern.

Das Promotionsrecht liegt bei den Fakultäten der Universität Rostock. Die Regeln zu kooperativen Promotionsverfahren an der Universität Rostock, werden in den Promotionsordnungen und ggf. in Verbindung mit einem Kooperations­vertrag am Anfang einer Promotion festgelegt. Die Promotion wird durch eine/einen Hochschullehr*in der Universität und durch eine*n Vertreter*in der außeruniversitären Einrichtung wissenschaftlich betreut. Voraussetzung für die Umsetzung eines Promotionsvorhabens ist eine Betreuungszusage zu Beginn der Promotion.

Binational betreute Promotionsverfahren / Cotutelle de thèse

An der Universität Rostock besteht die Möglichkeit die Promotion im Rahmen eines Cotutelle de thèse-Verfahrens zu erlangen. Die Betreuung und Begutachtung der Promotion erfolgt im Falle eines Cotutelle de thèse-Verfahrens gemeinschaftlich durch zwei Hochschulen aus zwei Ländern. Cotutelle bedeutet jedoch nicht, dass zwei Doktorgrade verliehen werden, sondern bezieht sich auf die zweifache Betreuung (Co-tutelle = Co-Tutor). Für jedes Cotutelle de thèse-Verfahren ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Rostock, der Partnerhochschule und der promovierenden Person zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens Voraussetzung, auch muss in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät ein solches, binationales Promotionsverfahren ausdrücklich vorgesehen sein. Die Promotion unterliegt der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät, an der die Promotion fachlich angesiedelt ist. Die Initiierung eines Cotutelle de thèse-Verfahrens liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fakultät. Das Justitiariat der Universität Rostock stellt auf Wunsch eine Mustervertragsvorlage zur Verfügung. Teilweise werden an einzelnen Fakultäten eigene Vorlagen zur Verfügung gestellt (u.a. Philosophische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät).


QUALIFIKATIONSWEGE / STATUSGRUPPEN

wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in

Promovierende werden als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der Universität Rostock angestellt. Die Finanzierung erfolgt über Haushalts- oder Drittmittel. Über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist die/der Promovend*in Mitglied der Universität Rostock. Hinsichtlich einer parallelen Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten.

Stipendiat*in

Die Promotion kann durch die Gewährung eines Stipendiums durch einen Dritten finanziert werden. Im Falle eines Stipendiums wird die Zugehörigkeit der/des Stipendiaten/in zur Universität Rostock über die Einschreibung als Doktorand*in erreicht. Die Einschreibung als Doktorand*in ist bei Stipendiat*innen auch vor einem anderen Hintergrund zu empfehlen: Durch die Erlangung des Status einer/einer Doktorand*in ist die/der Promovierende über die Universität Rostock unfallversichert. Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der Ratgeber "Sozialversicherung für Promovierende" verfügbar.  

immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten.

Unabhängig von den Regelungen innerhalb der Promotionsordnungen können sich alle Promovierenden freiwillig als Doktorand*in immatrikulieren. Durch die Erlangung dieses Status ist die/der Promovierende Mitglied der Universität Rostock. Eingeschriebene Doktorand*innen gehören der Statusgruppe "Akademische Mitarbeiter*innen" an.

Besonderheit:

  • In der Universitätsmedizin kann eine/ein Bewerber*in vorläufig zur Promotion zugelassen werden, wenn der letzte Abschnitt der ärztlichen Prüfung noch nicht vorliegt und die Zulassungsvoraussetzungen im Übrigen erfüllt sind. Diese Bewerber bleiben in dieser Phase unverändert als Studierende immatrikuliert.
nicht immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die Regelung der jeweiligen Promotionsordnung zu beachten.

Ist keine Immatrikulation vorgesehen, ist das Formular "Erfassung von nicht immatrikulierten Promovierenden" für die Datenerhebung gemäß den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes auszufüllen und mit dem "Nachweis der Betreuung" an die Graduiertenakademie zu senden.


DAS VERFAHREN - SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR PROMOTION

Rahmenbedingungen klären ...

Gut informiert starten - Promotionsordnung lesen & Zulassungsvoraussetzungen prüfen

Zu Beginn des Promotionsvorhabens ist es sinnvoll die Promotionsordnung der zuständigen Fakultät zu lesen. In der Promotionsordnung werden unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen festgelegt.

Auf der Suche nach einem Promotionsthema/Betreuer*in

Das Promotionsthema steht i.d.R. in engem Zusammenhang mit der fachlichen Ausrichtung des Studiums. Aufbauend auf den eigenen Interessen gilt es eine Fragestellung zu finden, die nach eigener Einschätzung in der Forschung noch nicht ausreichend beantwortet werden konnte um das Interesse einer/eines Hochschullehrer*in an der Betreuung einer entsprechenden Dissertation zu wecken.

Das Promotionsthema sowie die Betreuung sind fachlich eng miteinander assoziiert. Voraussetzung für die Umsetzung eines Promotionsvorhabens ist eine Betreuungszusage. Ohne Betreuer*in keine Promotion! Als Betreuer*in können Professor*innen, Juniorprofessor*innen und habilitierte Wissenschaftler*innen, die Mitglieder der Universität Rostock sind, agieren. In Einzelfällen kann der Fakultätsrat auf Antrag promovierte Wissenschaftler*innen als Betreuer*innen zulassen, die sich durch ihre Publikationsleistungen sowie durch eigenständig durchgeführte Forschungsprojekte besonders ausweisen.

Informationen zu den Forschungsthemen der einzelnen Fachbereiche/Professuren finden Sie auf deren Webseiten oder den zentralen Webseiten der einzelnen Fakultäten. Darüber hinaus sind auch über die Forschungsdatenbank der Universität Rostock die Promotionsgebiete und bereits abgeschlossene Promotionen recherchierbar.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme - bei Promotionsabsicht bereits vor Abschluss des Hochschulstudiums - zu der/dem Wissenschaftler*in ist sinnvoll, da unabhängig von der Themenfindung und der Betreuungszusage in einem nächsten Schritt grundlegende Fragen und die Finanzierungsmöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden müssen. Mit der Übernahme einer Betreuung ist grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung und keine Beschäftigung an der Universität Rostock verbunden. Je nach der Finanzierungsart (wissenschaftliche Mitarbeiterstelle, Stipendium) sind häufig Anträge bei Drittmittelgebern sowie Stiftungen erforderlich, deren Erstellung und Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dieser Umstand sollte in der persönlichen Zeitplanung Berücksichtigung finden.

Parallel besteht die Möglichkeit sich über die Stellenausschreibungen der Universität Rostock auf eine sogenannte Qualifizierungsstellen z.B. Promotionsstellen in Graduiertenkollegs und Forschungsprojekten zu bewerben. Das Promotionsthema und die/der Betreuer*in stehen in diesem Fall bereits fest.

Finanzierung - Möglichkeiten abwägen

Im Falle ausgeschriebener vakanter Promotionsstellen in Forschungsprojekten, Graduiertenkollegs o.ä. ist die Finanzierung bereits geklärt und läuft i.d.R. über Qualifizierungsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.

Wird eine Individualpromotion initiiert, ist die Finanzierungsfrage häufig noch offen und bedarf intensiver Recherche sowie Abstimmung zwischen der/dem Promovenden/in und der/dem Betreuer*in. Im Internet stehen eine Reihe von Datenbanken zur Verfügung, die bei der Recherche nach Finanzierungs-möglichkeiten unterstützen (z.B. www.stipendienlotse.de). Weitere Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten der Graduiertenakademie.

Betreuungszusage, Betreuungsvereinbarung - Modalitäten festlegen

Betreuer*innen der Universität Rostock unterliegen der Verpflichtung die Betreuung eines Promotionsvorhabens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses anzugeben. Hierzu ist das Formular "Bestätigung der Betreuung von Doktoranden" auszufüllen. Ein Exemplar ist über die Fakultät an das Studierendensekretariat zu senden, ein zweites Exemplar erhält die/der Promovierende.

Soweit Promovierende sich mit Beginn der Betreuung an der Universität Rostock als Doktorand*innen immatrikulierten, werden die für das Hochschulstatistikgesetz zu erfassenden Daten mit der Immatrikulation durch das Studierendensekretariat erhoben.

Wenn keine Immatrikulation erfolgt, ist zusätzlich das Formular "Erfassung von nicht immatrikulierten Promovierenden" für die Datenerhebung gemäß den Vorgaben des Hochschulstatistikgesetzes auszufüllen und mit der Betreuungsbestätigung an die Graduiertenakademie zu senden.

Eine Betreuungsvereinbarung, dessen Abschluss ausdrücklich empfohlen wird, geht über die Betreuungszusage, die für die Einschreibung als Doktorand*in bzw. Erfassung als Promovend*in vorzulegen ist, hinaus und regelt für die Zeit des Promotionsvorhabens das Verhältnis zwischen Promovend*in und Betreuer*in. Die Deutsche Forschungsgemeinsaft hat Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen erarbeitet. Die Graduiertenakademie der Universität Rostock stellt im Rahmen eines Antrags auf Mitgliedschaft eine auf den DFG-Empfehlungen basierende Musterbetreuungsvereinbarung zur Verfügung. Teilweise werden an einzelnen Fakultäten eigene Vorlagen zur Verfügung gestellt (Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Philosophische Fakultät).

Einschreibung - Status als Doktorand*in erlangen

In Bezug auf die Einschreibung als Doktorand*in ist die jeweilige Regelung der Promotionsordnung zu beachten.

Nachdem Sie über ein Promotionsthema sowie eine/einen Betreuer*in an der Universität Rostock verfügen, können Sie jederzeit - unabhängig von der Promotionsphase und dem Promotionsablauf - beim Studierendensekretariat die Einschreibung als Doktorand*in vornehmen.

Mit dem Status einer/eines Doktorand*in ergeben sich einige Vorteile für Sie, wie die Nutzung des Semestertickets für den Nahverkehr innerhalb Rostock, das Kulturticket, die Vertretung Ihrer Belange als Doktorand*in in der Statusgruppe "Akademische Mitarbeiter*innen" bzw. die Vertretung Ihrer Belange als Promotionsstudent*in in der Statusgruppe "Studierende" in den Gremien der Universität Rostock, die Möglichkeit die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie zu beantragen, gezielt per E-Mail Informationen zu promotionsrelevanten Themen und Veranstaltungen zu erhalten oder die Gewährung von Ermäßigungen für Studenten.

Von besonderer Bedeutung ist die Einschreibung jedoch für Stipendiat*innen. Durch die Erlangung des Status einer/eines Doktorand*in ist die/der Promovierende über die Universität Rostock unfallversichert. Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der Ratgeber "Sozialversicherung für Promovierende" verfügbar.

Informationen des Studierendensekretariates            Informationen des Studierendensekretariates für internationale Doktorand*innen

Zulassung zur Promotion - Prüfung der Voraussetzungen

In der Regel müssen Promovierende bei der jeweilig zuständigen Fakultät einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen! Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt. Der Antrag auf Zulassung ist unabhängig von der Betreuungszusage, der Einschreibung als Doktorand*in oder dem Abschluss einer Betreuungsvereinbarung.

Voraussetzung für die Durchführung einer Promotion ist das Vorliegen eines Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Master oder gleichwertiger Abschluss). In Einzelfällen (fachfremde, ausländische Studienabschlüsse, Fachhochschulabschlüsse) sind besondere Regularien zu beachten. Auch das Vorliegen von Sprachkenntnissen kann in Abhängigkeit des angestrebten akademischen Grades eine Voraussetzung für die Promotion sein. Die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen wird über den Antrag auf Zulassung zur Promotion formal geprüft. Unter Umständen kann die Zulassung zur Promotion an die Erfüllung von Auflagen geknüpft sein. Mit der Antragsannahme stimmt die Fakultät dem Promotionsvorhaben zu.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion kann zu jedem Zeitpunkt der Promotionsphase gestellt werden. Um auch seitens der Fakultät die Zusage zur Umsetzung des Promotionsvorhabens zu erhalten, ist eine frühzeitige Antragsstellung sinnvoll. Insbesondere Promovend*innen, die ihr Studium an einer Hochschule/Universität außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, wird empfohlen die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion frühzeitig zu beantragen.

Graduiertenakademie - Mitglied werden & Angebote wahrnehmen

Die Graduiertenakademie ist die zentrale Serviceeinrichtung und Koordinationsstelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs und unterstützt Promovierende und PostDocs im Rahmen Ihrer Qualifikation in erster Linie mit einem überfachlichen Qualifizierungsprogramm und bietet ihren Mitgliedern verschiedenste Möglichkeiten der fachlichen und überfachlichen Vernetzung.

Ein weiteres Ziel der Fördermöglichkeiten ist es, den wissenschaftlichen Austausch sowie die Präsentation von Forschungsergebnissen auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachtagungen zu unterstützen.

Promovierende sowie PostDocs der Universität Rostock können die Mitgliedschaft der Graduiertenakademie beantragen.

Welcome Center für internationale Doktorand*innen

Das Welcome Center / Global Café unterstützt und berät ausländische Promovierende und GastwissenschaftlerInnen. Sie erhalten hier Informationen zu Themen wie Arbeitserlaubnis, Ausländerrecht und Sprachkursen. Zum Serviceangebot des Welcome Centers gehören auch Hilfestellungen beim Ausfüllen von Formularen und bei der Wohnungssuche.

Promotionsvorhaben durchführen ...

Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens und Einreichen der Dissertation

Der Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist mit dem Einreichen der Promotion zu stellen. Bitte öffnen Sie den Antrag mit Adobe Acrobat.

Hinweis: Sollten Sie beim Öffnen des Antrags die Fehlermeldung 'Please wait ...' erhalten, nutzen Sie bitte den Button oben rechts 'Mit anderem Programm ansehen'. Wählen Sie 'Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)'.

Hinweise für die Antragstellung und Einreichen der Dissertation (einschließlich Checkliste)

Die Hinweise enthalten wichtige und hilfreiche Informationen zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten, zur Eröffnung des Promotionsverfahrens, zu den Promotionsgebieten sowie weiteren promotionsrelevanten Themenbereichen.

 

Durchführung der Promotionsverteidigung per Videokonferenz

Damit die Durchführung von Promotionsverteidigungen auch in der Zeit des Kontaktverbotes gewährleistet werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes per Videokonferenz abzuhalten. Um hierbei geltende Qualitätsstandards zu sichern, hat das Rektorat am 23. April 2020 die nachfolgenden Rahmenbedingungen für Online-Verteidigungen von Promotionen und Habilitationen festgelegt.

Leitfaden zur Durchführung von Online-Verteidigungen

Veröffentlichung & Abgabe von Pflichtexemplaren

Gemäß der Pflichtexemplarordnung der Universität Rostock (Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2008) müssen Dissertationsschriften der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis: "Der Universitätsbibliothek Rostock sind innerhalb von vier Wochen nach Beschluss des Fakultätsrates über die Verleihung der Promotion oder der Habilitation bei einer Veröffentlichung der Arbeit ohne Verlags- oder Zeitschriftenpublikation die ausgewählte Anzahl von Pflichtexemplaren unentgeltlich zu übergeben." (§ 2 Absatz 1)

Die Optionen zur Veröffentlichung und Abgabe sind hier ausführlich beschrieben. Bitte rufen Sie das Online-Abgabeformular für die gewählte Option auf und folgen dem dort angegebenen Verfahren.

In besonderen Ausnahmefällen z.B. bei Ausstehen von Patentanmeldungen sind Ausnahmeregelungen möglich. Dieses bedarf der Zustimmung der den akademischen Grad einer Promotion verleihenden Fakultät.

Beglaubigung der Promotionsurkunde zur Verwendung im Ausland bzw. Erstellung einer Apostille

Damit die Promotionsurkunde im Ausland Verwendung finden kann, bedarf es in der Regel der vorherigen Legalisation durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung der ausländischen Staaten, in denen die Urkunde Verwendung finden soll. Für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden aus Mecklenburg-Vorpommern, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind bzw. für die Ausstellung der "Haager Apostille" ist das Ministerium für Inneres und Europa M-V zuständig. Bitte beachten Sie, dass für die Beglaubigung von Urkunden durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V Kosten anfallen (Informationen zu den Kosten finden Sie im Dienstleistungsportal M-V).

Bevor die Beglaubigung bzw. die Erstellung einer Apostille durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V erfolgen kann, ist eine Vorbeglaubigung der Promotionsurkunde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erforderlich. Die Vorbeglaubigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist gebührenfrei.

Achtung: Für eine Reihe von Staaten übernimmt das Bundesverwaltungsamt in Köln bzw. Bundesamt für Justiz in Bonn die Endbeglaubigung. Auf dem Dienstleistungsportal M-V ist die aktuelle Liste der betreffenden Länder einsehbar (Stand 25.09.2019: Afghanistan, Bangladesch, China, Irak, Jordanien, Kambodscha, Katar, Libanon (nur Urkunden aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich), Mali, Mauretanien, Myanmar, Ruanda, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Togo).

 

1. Kontaktdaten zur Vorbeglaubigung:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat 300
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Nicole Becker
E-Mail: N.Becker_02bm.mv-regierungde
Tel.: 0385 588-7303
http://www.bm.regierung-mv.de

 

2. Kontaktdaten zur Endbeglaubigung:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeines Ordnungsrecht, Hoheitsrecht, Glücksspielwesen, Staatsangehörigkeitsrecht
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Jeannette Klinder
E-Mail: beglaubigungim.mv-regierungde
Tel.: 0385 588-2215

Weitere Kontaktpersonen finden Sie im Dienstleistungsportal M-V.


ZENTRALE ANSPRECHPERSONEN

Promotionsbeauftragte der Fakultäten
Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Ralf Uptmoor - Dr. agr.
Tel.:+49 (0) 381 498-3060
ralf.uptmoor(at)uni-rostock.de

Prof. Dr. Henning Bombeck - Dr.-Ing.
Tel.: +49 (0) 381 498-3280
henning.bombeck(at)uni-rostock.de

Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Prof. Dr. Lijun Cai - ET
Tel.: +49 (0) 381 498-7120
lijun.cai(@)uni-rostock.de

Prof. Dr. Adelinde Uhrmacher - IN
Tel.: +49 (0) 381 498-7610
adelinde.uhrmacher@uni-rostock.de

Juristische Fakultät

Dekan
Prof. Dr. Markus Rehberg
Tel.: +49 (0) 381 498-8000
dekan.juf(at)uni-rostock.de

Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Renate Horn - Institut für Biowissenschaften
Tel.: +49 (0) 381 498-6170
renate.horn(at)uni-rostock.de

Prof. Dr. Ralf Zimmermann - Institut für Chemie
Tel.: +49 (0) 381 498-6460
ralf.zimmermann(at)uni-rostock.de

Prof. Dr. Alexander Meister - Institut für Mathematik
Tel.: +49 (0) 381 498-6910
alexander.meister(at)uni-rostock.de

Prof. Dr. Ronald Redmer - Institut für Physik
Tel.: +49 (0) 381 498-6930
ronald.redmer(at)uni-rostock.de

Philosophische Fakultät

Prof. Dr. Eva Stumpf
Tel.: +49 (0) 381 498-2673
eva.stumpf(at)uni-rostock.de

Theologische Fakultät

Dekanin
Prof. Dr. Judith Gärtner
Tel.: +49 (0) 498-8401
dekan.thf(at)uni-rostock.de

Universitätsmedizin Rostock

Prof. Dr. Oliver Hakenberg
Tel.: +49 (0) 381 494-7800
oliver.hakenberg(at)uni-rostock.de

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Gabriele Doblhammer-Reiter
Tel.: +49 (0) 381 498-4393
promotionen.wsf(at)uni-rostock.de

Zentrale Promotions- und Habilitationsstelle

Referat Akademische Selbstverwaltung (D1.2)

Gundula Rogge
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206

promotion.habilitationuni-rostockde
 

Die Promotions- und Habilitationsstelle ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen. Es finden keine Sprechzeiten vor Ort statt.

telefonische Sprechzeiten: Mo. | Mi. | Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERE DOKUMENTE

Promovierendenerfassung - Hinweis für Betreuer*innen

Die Wissenschaftler*innen der Universität Rostock sind verpflichtet die Betreuung eines Promotionsvorhabens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses mit dem Formular "Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden" - Abschnitt B zu dokumentieren.

Weitere Dokumente und Hinweise der Fakultäten zur Durchführung eines Promotionsverfahrens

KONTAKTE

Silke Oppermann
Referat Akademische Selbstverwaltung (D1.2)
Referatsleiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 225
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1204
Fax.: +49 (0) 381 498118-1204
silke.oppermannuni-rostockde

 

Gundula Rogge
Referat Akademische Selbstverwaltung (D1.2)
Sachbearbeiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 227
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1206
Fax.: +49 (0) 381 498118-1206
promotion.habilitation@uni-rostock.de

Die Promotions- und Habilitationsstelle ist ausschließlich per E-Mail oder telefonisch zu erreichen. Es finden keine Sprechzeiten vor Ort statt.

telefonische Sprechzeiten: Mo. | Mi. | Fr.
                                                    8:00 -12:00 Uhr

 

Corina Reinheckel
Graduiertenakademie
Leiterin

Universitätsplatz 1 | Raum 127
18055 Rostock
Tel.:  +49 (0) 381 498-1022
Fax.: +49 (0) 381 498118-1022
gradauni-rostockde